Egal, ob Baby-Phone, Alexa, Saugroboter oder Futterspender für Haustiere: Wir alle lieben diese smarten Alltagsgegenstände, die uns das Leben leichter machen. Doch infranken.de warnt, dass speziell intelligentes Spielzeug oder vernetzte Alltagsgegenstände unangenehme Überraschungen in sich bergen können.
Kleine Helfer ermöglichen oft Spionage
Spiegel zufolge hat die Bundesnetzagentur jetzt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass teilweise spielend einfach die Privatsphäre ausspioniert werden kann. Oft genug verfügen sogenannte smarte Geräte nämlich über versteckte Zusatzfunktionen, durch die Bild- und bzw. oder Audiodateien an mobile Endgeräte weitergeleitet werden können und dann ist ein Abhören möglich.
Entsprechende Bauteile und Geräte, in denen so etwas integriert ist, sind in Deutschland eigentlich verboten, wie die Bundesnetzagentur betont. Dennoch kommen sie hier immer öfter auf den Markt. 2021 hat die Bundesnetzagentur bereits 4.600 solcher Produkte mit Spionageausstattung aus dem Verkehr gezogen. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, sagt darüber:
Wir warnen Verbraucher vor Spionagegeräten und raten, die Produktbeschreibung vor dem Kauf genau zu lesen.
Bei diesen Geräten ist Vorsicht geboten
Tatsächlich ist wenig bekannt, dass etwa in Smartwatches integrierte Abhörfunktionen inaktiv bleiben müssen. Grund dafür ist, dass man ohne sein Wissen von Dritten abgehört werden könnte, einfach indem die Funktion per App, via Bluetooth, Wlan oder SMS aktiviert wird. Ähnliches gibt auch für manche GPS-/GSM-Tracker, Smart-TVs und sogar für manche Saugroboter, Rauchmelder, Duftspender und Taschentuchboxen.
Zuletzt hatte ein Fall für Wirbel gesorgt, bei dem eine Frau mithilfe eines smarten Futterspenders für ihre Katze ausspioniert worden war. Die Aufnahmen wurden dann auch noch ohne ihr Wissen in den sozialen Netzwerken hochgeladen.
Diese Fragen sind entscheidend
Um sich selbst gerade jetzt in der Weihnachtszeit zu schützen, sollte man sich beim Erwerb eines Gerätes die folgenden Fragen stellen, die die Bundesnetzagentur zusammengestellt hat:
- Hat das Gerät eine Kamera oder ein Mikro und kann dieses Gadget per Funk senden?
- Ist die kabellose Übertragung von Bild- oder Tondateien möglich, ohne dass der Aufgenommene dies bemerkt?
- Kann jemand Externes unbemerkt die Kamera oder das Mikro ferngesteuert aktivieren?
Trifft eins davon zu, dann ist das jeweilige Gerät in Deutschland verboten.
Verwendete Quellen:
Infranken.de: 'Mit Blick auf Weihnachten: Bundesnetzagentur warnt jetzt vor "smarten Geräten" - und Kinderspielzeug'
Spiegel.de: 'Bundesnetzagentur warnt vor Geräten mit versteckter Aufnahmefunktion'