Es handelt sich dabei wohl um eine der am wenigsten wahrscheinlichen Todesursachen. Aber die dieses Verhalten verursachende Störung ist sehr reell und muss mit großer Achtsamkeit behandelt werden.
Wie die französische Zeitung Le Républicain Sud-Gironde berichtet, ist der Mann unter beunruhigenden Umständen am 22. Februar im Krankenhaus der französischen Stadt Cadillac, Gironde, gestorben. Folgt man den ersten Hinweisen der Untersuchung, ist er aufgrund übermäßigen Wassertrinkens verstorben.
Die Potomanie, eine wenig bekannte Verhaltensstörung
Diese Störung trägt den Namen Potomanie und entspricht einer Krankheit, deren Ursprung hauptsächlich psychischer Natur ist. Die an ihr leidenden Personen verspüren einen unglaublichen Zwang zu trinken, in erster Linie Wasser. Selbst wenn uns das spontan wundert: Ein zu hoher Wasserkonsum kann zum Tod führen.
Wie kann das möglich sein? Wenn man über alle Maßen große Mengen an Wasser trinkt, werden die Nieren auf die Zerreißprobe gestellt: Früher oder später werden diese nicht mehr mit der Überlastung durch die enorme Flüssigkeitszufuhr fertig werden.
Die Verhaltensstörung kann also letztlich eine Flüssigkeitsretention zur Folge haben, die sich in einer Gewichtszunahme oder durch Ödeme im Gehirn oder in den Lungen ausdrückt.
Übersteigt die tägliche Wasserzufuhr die zehn Liter Marke, kann der Körper nicht mehr alles davon absorbieren. Man spricht in diesem Fall von einer Überwässerung des Körpers. Außer man leidet an einer noch selteneren Krankheit, bei der man ständig Wasser trinken muss, wie dieser Mann.
Oft ist eine psychiatrische Behandlung unumgänglich
Wie lässt sich die sogenannte Potomanie medizinisch behandeln? In den meisten Fällen ist eine Behandlung der zugrundeliegenden psychischen Störung notwendig.
Die betreffende Person muss zudem in ihrem Wasserkonsum streng überwacht werden. In den extremsten Fällen ist an eine Art der Betreuung zu denken, die der von Magersüchtigen am ehesten nahekommt.
Was den Fall des in der Gironde verstorbenen Mannes anbelangt, muss jetzt eine Autopsie des Verstorbenen vorgenommen werden. Die Gendarmerieeinheit von Langon-Toulenne wird ihre Ermittlungen fortsetzten.