Die französischen Zeitung Le Progrès berichtet von einem erstaunlichen Vorfall: Ein Paar findet 28 Goldbarren in seinem Garten. Doch per Gerichtsentscheid wird es dazu verpflichtet, den Schatz abzugeben.
Ein eigenes Haus
Alles beginnt im Jahr 2002, als das Ehepaar ein Haus kauft. 2009 entdecken die beiden zufällig sechs Goldbarren im eigenen Garten. 2013 dann der nächste Fund: Das Ehepaar gräbt ganze 22 Goldbarren aus.
Der Lebenswandel durch den plötzlichen Reichtum löst Begehrlichkeiten aus. Es kommt zu einer polizeilichen Untersuchung aufgrund ungewöhnlicher finanzieller Transaktionen.
Behält der Finder den Schatz?
Das Ehepaar versucht, seine Unschuld zu beweisen und gibt an, davon ausgegangen zu sein, als Finder die rechtmäßigen Besitzer des Schatzes zu sein. Aber die vorherigen Besitzer des Hauses sehen die Sache natürlich ganz anders. Als sie von dem Fund Wind bekommen, leiten sie ein Verfahren gegen das Ehepaar ein, um das Gold selbst zu erhalten.
Vor Gericht bekommen sie recht. Insgesamt beläuft sich der Schaden auf 800.000 Euro. Das Ehepaar muss die verbleibenden fünf Goldbarren zurückgeben und die Erträge aus den zahlreichen Goldverkäufen in Höhe von 642.000 Euro an die rechtmäßigen Besitzer zahlen.