Auf vielen Veranstaltungen sind Wasserwerfer zugegen. Sie sollen Demonstranten in Schach halten, etwa 2017 beim G20-Gipfel in Hamburg. Aber befindet sich in den Wassertanks, die bis zu 10.000 Liter fassen können, wirklich nur Wasser?
Der Bundestag äußert sich
Die Antwort ist einfach: Nein. Laut dem Informationsblatt des Bundestages kann dem Wasser auch Chloracetophenon (CN) und Chlorbenzylidenmalodinitril (CS) beigemischt werden. Das ist in folgenden Bundesländern erlaubt: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.
Es gibt in Deutschland zwei gängige Typen von Wasserwerfern. Der WaWe 10.000 kann bis zu 120 Liter Reizstoff mitführen und der Typ WaWe 9.000 bis zu 54 Liter. Auf dem G20-Gipfel werden damals laut Auskunft des Hamburger Senats entsprechende Mengen an Reizstoffen mitgeführt.
Genaue Vorschriften
Der Bund gibt an, dass es in den letzten Jahren nicht zum Einsatz von CN-Gas gekommen sei. In dem Informationsblatt stehen auch andere Vorschriften wie die Sprühweite des Wasserstrahls, welche Mengen an Reizstoffen eingesetzt werden dürfen und wie hoch der Druck der Wasserwerfer sein darf.
In Bremen darf der Druck beispielsweise bis zu 20 bar betragen. Um einen Druck von 20 bar zu erreichen, müsste man ganze 200 Meter tief tauchen. Wasserwerfer sind also eine gefährliche Waffe.
Der tragische Fall von Dietrich Wagner belegt dies. Er befindet sich 2010 auf der Demonstration gegen das Sanierungsprojekt "Stuttgart 21" und wird frontal von einem Wasserwerfer des Landes Baden-Württemberg getroffen. Daraufhin verliert er sein Augenlicht. Er stellt Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den damaligen Innenminister und bekommt ein Schmerzensgeld zugesprochen.
Übrigens ist auch ganz normales Wasser in Flaschen nicht ganz ungefährlich. Also: Immer auf der Hut sein, ob auf der Demo oder im Auto.