Erst im letzten Jahr hatte Aldi juristischen Ärger mit der Verbraucherzentrale, jetzt könnte dem Konzern sowie seinem Konkurrenten Lidl neuer Ärger ins Haus stehen: Es geht um den Verkauf eines angeblich gefälschten Produkts.
Strenge Regeln von der EU
In der Europäischen Union sind die Namen einiger Lebensmittel rechtlich geschützt. Darunter fallen Produkte wie Champagner oder auch Feta. Für letzteren wurde laut dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vor mehr als zwanzig Jahren folgende Verordnung erlassen:
Die Bezeichnung "Φέτα" (Feta) wird in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) eingetragen.
Um eine geschützte Bezeichnung führen zu dürfen, müssen allerdings auch bestimmte Auflagen erfüllt werden. Hierzu zählen z. B. die Qualität und die Herkunft. Gemäß der VERORDNUNG (EG) Nr. 1829/2002 DER KOMMISSION vom 14. Oktober 2002 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 der Kommission in Bezug auf die Bezeichnung „Feta“ , ist der Name eine geschützte Bezeichnung. Dafür muss er laut dem Europaparlament den folgenden Standards entsprechen:
Feta ist ein g.U.-Käseprodukt aus Griechenland, das ausschließlich aus der Milch einheimischer Schaf- und Ziegenrassen hergestellt wird. Damit ein Weißkäse die Bezeichnung Feta tragen darf, muss er eine Reihe von Produktionskriterien erfüllen und in bestimmten geografischen Gebieten Griechenlands reifen. Die Bezeichnung Feta als g.U.-Erzeugnis der Gemeinschaft darf nicht für Käse ähnlicher Zusammensetzung verwendet werden, der außerhalb Griechenlands, geschweige denn außerhalb der EU und nach einem anderen Verfahren hergestellt wird.
Es gibt jedoch Bedenken bezüglich einiger Feta-Produkte, die von den beiden Einzelhandelsketten vertrieben werden.
Bislang fehlt es an stichhaltigen Beweisen
Die Lebensmittel Zeitung bezieht sich auf Bericht aus Griechenland, laut denen bei den Discountern Feta erhältlich sei, der Kuhmilch enthalte. Dies würde also gegen die oben genannten EU-Vorschriften verstoßen.
Wie T-Online berichtet, haben sich beide Supermarktketten mittlerweile zu den Vorwürfen geäußert. Sowohl Lidl als auch Aldi weisen darauf hin, dass es bisher keine Hinweise darauf gebe, dass Feta, der von den Unternehmen vertrieben wird, Kuhmilch enthalte. Das Statement von Aldi dazu:
Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es jedoch keine Hinweise darauf, dass Produkte von Aldi betroffen sind. In den bisher eingegangenen Kontrollberichten konnte keine Kuhmilch nachgewiesen werden.
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Verwendete Quellen:
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften: VERORDNUNG (EG) Nr. 1829/2002 DER KOMMISSION vom 14. Oktober 2002 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 der Kommission in Bezug auf die Bezeichnung „Feta“
European Parliament:Protection of ‘Feta’ as a Community PDO product
Lebensmittel Zeitung: Wirbel um gefälschten Feta
T-Online: Alles Käse? Falscher Feta im Umlauf