Seit dem Februar des vergangenen Jahres tobt der Angriffskrieg des russischen Staatschefs Wladimir Putin auf die Ukraine. Seitdem gibt es in Deutschland auch das Verbot, mit dem Regime des russischen Präsidenten zu handeln.
Dieses Verbot gilt allem Anschein nach auch für Privatpersonen, wie ein Fall aus Hannover nun veranschaulicht: Ein 48-jähriger hat mit dem Kauf einer CD aus Russland nun ein Strafverfahren am Hals, weil er gegen das Wirtschaftsembargo verstoßen hat, wie t-online berichtet.
Unbedachter Kauf
Der Mann habe im Internet nach einer seltenen CD gesucht, wie er laut Angaben von t-online gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) geschildert hat. Die CD sei im Handel nicht mehr erhältlich gewesen und so habe er sie in einem Forum einer Privatperson abgekauft.
Diese Person stammt allerdings allem Anschein nach aus Russland. Denn nachdem die bestellte Ware über zwei Monate nach dem Kauf nicht bei ihm angekommen ist, ist der Käufer schließlich unerwartet zum Zoll zitiert worden, wo die CD inzwischen beschlagnahmt worden ist.
Geldbuße statt Haftstrafe
Der Grund dafür flattert einige Wochen später bei ihm ins Haus: Ein Brief fordert eine "Anhörung im Strafverfahren", wie die HAZ laut t-online berichtet. Demnach soll der 48-jährige Käufer aus Hannover unbedachterweise gegen das sogenannte Außenwirtschaftsgesetz (AWG) verstoßen haben.
Dass er den Kauf nicht vorsätzlich getätigt hat, bewahrt den Mann allerdings glücklicherweise vor einer Gefängnisstrafe. Eine Geldstrafe muss er allerdings dennoch zahlen - sein Verstoß gilt demnach als Ordnungswidrigkeit.
Verwendete Quelle:
t-online: "Gegen Embargo verstoßen: Einzelne CD aus Russland beschert Mann aus Hannover Strafverfahren"