Nachdem die russische Armee am 22. Februar in die Ost-Ukraine einmarschiert ist und immer weiter in das Landesinnere vordringt, sieht Deutschland dem Kriegstreiben nicht nur mehr teilnahmslos zu. Nachdem Deutschland den ukrainischen Streitkräften Waffenlieferungen zugestimmt hat, keimt auch die Diskussion über eine Wiedereinführung der Wehrpflicht auf.
Das Militär stockt eindeutig auf
Es kam überraschend, aber seit Kurzem weiß die ganze Welt: Deutschland rüstet wieder auf. Vielen stellt sich nun die Frage: Geht es nur um eine Ausweitung des Waffenarsenals (1.000 Panzerabwehrwaffen und 500 Boden-Luft-Raketen sollen das Inventar des deutschen Heers erweitern) oder soll auch die Truppenstärke erhöht werden?
Ginge es nach der niedersächsischen CDU, sollte die Wehrpflicht nach ihrer Aussetzung, die seit 2011 gilt, wieder eingeführt werden. Der CDU-Landesvorsitzende Bernd Althusmann begründet die Forderung der DPA zufolge wie folgt:
Die Wiedereinführung der Wehrpflicht ist ein entscheidendes Signal zur Sicherstellung einer wirksamen militärischen Abschreckungs- und Bündnisfähigkeit durch Deutschland. Um sie zukunftsfähig zu machen, muss eine allgemeine Dienstpflicht mit der Möglichkeit einer Wehrpflicht stufenweise unter Berücksichtigung der Ausbildungskapazitäten wieder eingeführt werden.
Ähnlich sieht das auch der CDU-Politiker Patrick Sensburg, der als Chef des Reservistenverbandes fungiert. Der Bild am Sonntag gegenüber fordert er, "dringend über die Sinnhaftigkeit der Aussetzung der Wehrpflicht zu diskutieren."
Verteidigungsministerin schließt
Die Wehrpflicht ist zwar weiterhin Teil des Grundgesetzes, allerdings ist diese seit dem 1. Juli 2011 ausgesetzt. Verteidigungsministerin Christine Lambrecht scheint zumindest zum jetzigen Zeitpunkt an diesem Status nicht rütteln zu wollen. In der ARD sagt sie:
Ich glaube nicht, dass die Wehrpflicht uns gerade in der aktuellen Diskussion jetzt wirklich weiterhilft. Das wäre eine große Reform, es wären auch große rechtliche Fragen zu klären.
Vehemente Ablehnung sieht zwar anders aus, aber noch dürften Zivilist:innen nichts zu befürchten haben: Artikel zwölf der Verfassung sieht vor, dass "niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden darf, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht." Geht es nach dem Bundesverfassungsgericht, fallen darunter nur Feuerwehr- oder Deichschutzpflichten.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das Thema unter führenden Politiker:innen aber - insbesondere je nach Entwicklung der Lage - Gegenstand weiterer Diskussion sein.