Die künftige Ampelregierung mit SPD, Grüne und FDP will eine Regelung im Bund für die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Während manche Bundesländer dies bereits durchgesetzt haben, gibt es für eine gesetzliche Regelung noch ein paar offene Fragen.
Welche Tests für die 3G-Regel am Arbeitsplatz?
Die 3G-Regel am Arbeitsplatz würde bedeuten, dass man in Zukunft nur mehr geimpft, genesen oder getestet zur Arbeit darf. Im derzeitigen Pandemie-Geschehen scheint dies die logische Folge.
Dabei müssten allerdings kostenlose Tests zur Verfügung stehen. Kosten, die entweder vonseiten der Arbeitgeber:innen oder Steuerzahler:innen übernommen werden müssen.
Welche Test das sein sollen, ist auch noch umstritten. Die Frage, ob ein günstiger Schnelltest reicht, oder doch ein langsamerer, kostenintensiverer PCR-Test, der aber sicherer wäre.
Uneinigkeit beim Auskunftsrecht
Weniger Kosten würden anfallen, wenn das Auskunftsrecht auf alle Berufsgruppen ausgeweitet werden würde. Arbeitgeber:innen halten dies für notwendig, um bei Kunden mit 2G-Regel schnell reagieren zu können. Doch die Gewerkschaft hält diese Offenlegung für bedenklich.
Denn schließlich gibt es unterschiedliche Gründe, warum Mitarbeiter:innen nicht geimpft sind. So etwa schwangere Frauen, denen es laut Stiko empfohlen wird, erst ab dem 4. Monat zu impfen, wie die SWR zu bedenken gibt.
Steffen Kampeter, der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), hingegen sieht eine gesetzliche 3G-Regel am Arbeitsplatz mit Auskunftsrecht für sinnvoll, so die Tagesschau:
Wie soll etwa die Einhaltung der 3G-Regel im Unternehmen kontrolliert werden, wenn der Arbeitgeber nicht den Impfstatus der Beschäftigten abfragen darf? Deshalb fordern wir das Auskunftsrecht für Arbeitgeber zum Impfstatus ihrer Mitarbeiter.
Es gilt dann der Grundsatz: Ohne Leistung kein Lohn. Nur so lässt sich der innerbetriebliche Gesundheitsschutz effektiv gewährleisten.
Was passiert bei einer Testverweigerung?
Auch die Frage, was passiert, wenn Mitarbeiter:innen Tests verweigern, bleibt noch offen. Darf sanktioniert werden von einer Abmahnung bis zur Kündigung? In diesem Fall müsste die Weigerung als Pflichtverstoß gelten.
Zurzeit arbeitet das Bundesarbeitsministerium an einem Gesetzesentwurf für das Infektionsschutzgesetz, der demnächst vom Bundestag beschlossen werden soll, so die Süddeutsche Zeitung. Doch mit flächendeckenden Impfungen könnte Deutschland größtes Problem gelöst werden.