Am Donnerstag soll die große Koalition ein neues Bundespolizeigesetz verabschieden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber,bekundet sein Missfallen.
Bundespolizei erhält zu viel Macht
Das neue Gesetz ermöglicht es der Bundespolizei, die digitale Kommunikation der Menschen zu überwachen, wozu eigentlich nur die Kriminalpolizei befugt ist.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht darin mehrere Konfliktpunkte. So greifen die Instrumente, die die Bundespolizei damit erhält, viel zu tief in die Grundrechte ein.
Gleichzeitig würde die datenschutzrechtliche Aufsicht geschwächt. Da die Bundespolizei als Sonderpolizei ein anderes beziehungsweise begrenzteres Aufgabenspektrum hat, ist diese Machterhöhung nicht gerechtfertigt.
Wann darf die Polizei laut dem neuen Gesetz überwachen?
Die Überwachung sowie Aufzeichnung der digitalen Kommunikation eines Individuums sollen unter verschiedenen Umständen erlaubt sein. Kelber erläutert:
Wenn dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt, geboten ist.
Auch wenn ein handfester Sachverhalt eine zukünftige Straftat vermuten lässt, "die eine nicht unerhebliche Schädigung der genannten Rechtsgüter erwarten lässt.", sei die Überwachung gerechtfertigt.
Die Regeln sind kontrovers. So soll zwar "ausschließlich laufende Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet" werden. in bestimmten Fällen ist dies jedoch auch mit gespeicherten Daten möglich.
Nämlich dann, wenn sie zur Zeit der laufenden Übertragung im öffentlichen Netz "in verschlüsselter Form hätten überwacht und aufgezeichnet werden können“.
Verpflichtung zur Übermittlung von Daten
Während es mit den Regelungen und verschiedenen legalen Verfahren, die in diesen Prozess mit eingebunden sind, teilweise ziemlich kontrovers ausfallen, ändert sich auch etwas für Firmen.
Telekommunikationsunternehmen sind durch das Gesetz angewiesen, die geforderten Informationen auf direktem Wege an die Bundespolizei zu übergeben. Ob das fair ist?
Nicht wirklich, finden auch andere Politiker wie Innenexperten von FDP und Grünen. Es gibt zwar eine zeitliche Begrenzung und die Daten müssen nach sechs Monaten vernichtet werden.
Doch das beantwortet noch lange nicht die Frage danach, ob die Befähigung der Bundespolizei zur geheimen Überwachung der Bürgerinnern und Bürger gerechtfertigt ist.
Die Diskussion um den Datenschutz wird nicht erst seit gestern geführt. Momentan ist unter anderem auch das Mindestalter bei WhatsApp ein heikles Thema.