Seit über einem Jahr kennen wir alle die Bedeutung dieses einen Wortes: Quarantäne. Über die Monate haben sich die Regeln geändert, doch nun werden zum ersten Mal Ungeimpfte abgesondert.
Keine Entschädigung für Ungeimpfte
Wer wegen des direkten oder indirekten Kontakts mit einer infizierten Person nicht arbeiten kann, weil er sich in Quarantäne aufhält, hat Anspruch auf eine Entschädigungszahlung vom Staat.
Das war bis jetzt für alle so. Doch Deutschland schränkt die Rechte für Ungeimpfte immer stärker ein. So wollen schon bald mehrere Bundesländer den Verdienstausfall Ungeimpfter nicht mehr ausgleichen, berichtet die FAZ.
Quarantäne könnte vermieden werden
Denn laut des Infektionsschutzgesetzes müssen solche Gelder nicht ausgezahlt werden, "wenn die Quarantäne durch eine Schutzimpfung hätte vermieden werden können".
Die Bundesländer haben zusammen schon über 400.000 Euro an Entschädigungsgeldern für Menschen in Quarantäne gezahlt. Einige wollen diese finanzielle Leistung nun beenden.
So will das Land Baden-Württemberg ab dem 15. September und Rheinland-Pfalz ab dem 1. Oktober nicht mehr für Ungeimpfte aufkommen, die sich in Quarantäne begeben müssen.
Unterschiedliche Regeln in Bundesländern
Die Begründung scheint simpel: Jeder und jede Erwachsene in Deutschland habe bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit und erhalten, sich impfen zu lassen. Auch Impfangebote gebe es zur Genüge.
Doch die Quarantäne für Ungeimpfte wird, wie so viele Corona-Themen, vorerst nicht bundesweit geregelt. So will der FAZ zufolge Berlin weiterhin Entschädigungen zahlen.
Denn Quarantäne könne auch geimpfte Menschen könnten in einigen Fällen zur häuslichen Quarantäne verpflichtet werden, erklärt ein Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen.
So oder so müssen Deutsche, die sich noch nicht impfen lassen haben, bald eine Entscheidung treffen. Denn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die 2-G-Regel zeitnah durchsetzen.