Der Bund-Länder-Gipfel hat eine stufenweise und fast vollständige Aufhebung der Coronaregeln beschlossen. Ab dem 20. März fallen fast alle Maßnahmen weg. Ein Überblick.
Stufe 1: Läden und Kontaktbeschränkungen
Im Einzelhandel gelten keine Zugangsbeschränkungen mehr. Jeder Mensch darf also in jeden Laden, unabhängig vom Impfstatus. Allerdings: Das Tragen einer chirurgischen Masken bleibt Pflicht.
Für private Treffen gibt es künftig keine Obergrenze mehr. Allerdings gilt dies nur für Geimpfte und Genesene. Für Ungeimpfte gelten bis 19. März weiterhin Beschränkungen. Für sie gilt: Treffen mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
Stufe 2: Ab 4. März
Ab dem 4. März greift die zweite Öffnungsstufe. Dann gilt für Gastronomie und Übernachtungen in Hotels wieder die 3G-Regel. Mit einem tagesaktuellen (negativen) Test kommen dann auch Ungeimpfte rein. In Diskotheken gilt 2G plus (=3. Impfung oder geimpft/genesen mit tagesaktuellem Test).
Bei Großveranstaltungen im Inneren ist eine Auslastung von 60 % zulässig, bei maximal 6.000 Personen. Im Freien sind dann 75 % erlaubt, mit maximal 25.000 Anwesenden.
3. Stufe: Ab 20. März
Ab dem 20. März fallen "alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen" weg. Auch die Homeoffice-Pflicht greift dann nicht mehr. Allerdings: Dieser Öffnungsschritt gilt nur, sofern das Infektionsgeschehen dies zulässt.
Und einige "niedrigschwelligen Basisschutzmaßnahmen" gelten auch über den 20. März hinaus, insbesondere:
- das Tragen einer Maske im ÖPNV,
- die Impfnachweis-Pflicht,
- das Abstandsgebot und Hygienevorgaben.
Die Regelung zur Gültigkeit des Genesenenstatus soll derweil wieder ins Gesundheitsministerium fallen. Das RKI hatte zuletzt mit kurzfristigen Änderungen für Verärgerung gesorgt.