Impfzertifikate laufen aus: Ab dem 1. Oktober ist wieder boostern angesagt

In Deutschland laufen am 1. Oktober knapp 12 Million Impfzertifikate aus. Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie nicht mehr als vollständig geimpft gelten. Doch was dann?

Corona-Auffrischimpfung und Impfzertifikat
© Thanasis@Getty Images
Corona-Auffrischimpfung und Impfzertifikat

Personen, die bisher nur zwei Impfdosen erhalten haben, zählen ab dem 1. Oktober wieder zu den "Ungeimpften" bzw. als "nicht vollständig geimpft", wenn sie sich keine Auffrischimpfung abholen. Verantwortlich dafür ist in erster Linie das neue Infektionsschutzgesetz.

Der Gürtel wird wieder enger geschnallt

Die Sorge vor einer neuen Corona-Welle im Herbst ist bereits seit langem groß und dementsprechend hat das Bundesministerium für Gesundheit sich dazu entschieden, ab Oktober die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu verschärfen.

Neben neuen Regeln zur Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und weitreichenden Befugnissen für die Länder sind vor allem diejenigen betroffen, die sich bisher nur zweimal impfen lassen haben.

Im Klartext besagt die Änderung, dass ab dem 1. Oktober mindestens drei Einzelimpfungen nötig sind, um als "vollständig geimpft" zu gelten. Zudem wird dabei voraussetzt, dass zwischen der zweiten und der dritten Impfdosis mindestens drei Monate Abstand liegen.

Die Änderung ist auch im Einklang mit den jüngsten Beschlüssen der EU-Kommission. Laut einem Bericht der Tagesschau, hatte diese sich im Februar diesen Jahres dazu entschieden, die Gültigkeit der EU-Impfnachweise auf neun Monate zu reduzieren.

Zeit für eine Booster-Impfung?

Ein vollständiger Impfschutz ist wichtig, denn er bewahrt nicht nur vor einschränkenden Maßnahmen, sondern schützt vor allem einen selbst und das nähere Umfeld vor einer schweren Covid-Erkrankung.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt daher allen Bürger:innen ab 12 Jahren, sich mit einem Mindestabstand von 6 Monaten zwischen Grundimmunisierung und erster Auffrischimpfung, boostern zu lassen. Das Gleiche gilt für 5- bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankungen.

Was den zweiten Booster bzw. "die vierte Impfung" betrifft, sollte diese seit der letzten Änderung der COVID-19-Impfempfehlung nur von Personen zwischen 60-69 Jahren und Kindern mit erhöhtem Risiko für schwere Verläufe in Anspruch genommen werden.

Die Pandemie ist noch lange nicht vorbei

Wie die jüngsten Entwicklungen zeigen, ist die Gefahr von Covid-19 weiterhin vorhanden und stellt sowohl für junge als auch ältere Menschen eine ernsthafte Bedrohung dar. Die Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums sollten daher sehr ernst genommen werden.

Da der Impfschutz der Corona-Impfung im Laufe der Zeit abnimmt, ist die Auffrischungsimpfung ein notwendiger Schritt im Kampf gegen das Virus. Sie verhindert einen schweren Krankheitsverlauf, reduziert das Risiko möglicher Spätfolgen und verringert die Ansteckungsgefahr.

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