So werden deutsche Nicht-Geimpfte ab sofort immer mehr als Bürger zweiter Klasse behandelt. Laut der neuen Regeln besteht ab einer Inzidenz von 35 eine Testpflicht für Nicht-Geimpfte.
Ab dem 23. August ändert sich alles
Außerdem wird von Ungeimpften ab dem 23. August ein Corona-Test als Bedingung für den Besuch von Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, die Innenbereiche von Gaststätten sowie von Theatern verlangt. Doch auch auf Sportveranstaltungen, beim Friseur, Kosmetiker, in Fitnessstudios, Hotels sowie Pensionen wird mindestens ein Test fällig. Ausnahmen gelten weiterhin für Genesene, Kinder bis 6 Jahren sowie alle Schüler.
Alle Ungeimpften werden ab diesem Datum also als Gefahrenquelle angesehen und somit anders behandelt als Geimpfte und Genesene.
"Bürgertests" kosten bald
Und ab dem 11. Oktober werden auch die Schnelltests bei Ungeimpften kostenpflichtig, sofern diese sich theoretisch impfen lassen könnten (Ausnahmen gelten für Minderjährige sowie Schwangere, für welche keine Impfempfehlung besteht).
Und das kann für Familien schnell teuer werden. Geht man etwa als Paar mit zwei erwachsenen Kindern auswärts essen, kommt so schnell eine Rechnung von 50 Euro zusammen. Denn der "Bürgertest" kostet 12,50 Euro pro Person.
Die Corona-Ampeln bleiben
Einzelne Bundesländer können auch bei einer Inzidenz ab 35 von der Testpflicht für Ungeimpfte und anderen Maßnahmen abweichen, wenn sie außer der Inzidenz weitere Indikatoren in ihre Risikobewertung einfließen lassen.
Das könnten beispielsweise die Belastung von Kliniken, Intensivstationen und Gesundheitsämtern sein. Eine solche "Corona-Ampel" gibt es etwa bereits in Mecklenburg-Vorpommern. Die AHA-Regeln gelten weiterhin, müssen jedoch alle vier Wochen bestätigt werden.