Björn Höcke vor Gericht: Anwälte beantragen Revision gegen Urteil

Weil er bei einer Parteiveranstaltung eine ehemalige SA-Parole gerufen hat, muss Thüringens AfD-Chef Björn Höcke nun eine saftige Geldstrafe zahlen. Dagegen hat er nun Revision eingelegt. Mehr erfährst du hier.

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Um den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke hat es in der letzten Zeit eine Menge Schlagzeilen gegeben. Dabei dreht sich alles vornehmlich um die Nutzung der ehemaligen SA-Parole "Alles für Deutschland" bei mehreren Parteiveranstaltungen der AfD. Da die Parole verboten ist, musste Höcke sich infolge einer Anklage - wegen der er sogar auf der Plattform X um Unterstützung gebeten hat - nun vor dem Landgericht in Halle verantworten.

Das zuständige Gericht ist nun am vergangenen Dienstag zu dem Schluss gekommen, dass Höcke die Parole bei einer Veranstaltung der AfD in Merseburg tatsächlich benutzt hat, und hat den Politiker zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt. Ein NS-Bezug konnte bei der Veranstaltung jedoch nicht festgestellt werden, wie es weiter heißt. Ebenso wird als erwiesen erachtet, dass Höckes Rede, bei der er die Parole nutzte, nicht vorbereitet war.

Revision gegen Urteil beantragt

Wie die BILD-Zeitung, die Welt sowie der Spiegel berichten, handelt es sich bei der Nutzung der Parole laut Einschätzung des Gerichts gemäß den Angaben in Paragraf 86a des Strafgesetzbuches um "eine Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen". Die Verteidigung hatte bei der Verhandlung einen Freispruch gefordert - die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe.

Letztendlich muss der Vorsitzende der AfD Thüringen nun 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen - insgesamt also 13.000 Euro, wie die Quellen weiter informieren. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Bis zu einer Woche nach der Urteilsverkündung ist es noch möglich, Revision einzulegen - laut BILD-Informationen hat Höcke nun auch genau das getan.

Einschneidende Folgen für Höcke im Falle eines Urteils

Bereits einen Tag später ist der Revisions-Antrag von Höckes Anwaltsteam beim Landgericht eingegangen. Sollte es dazu kommen, wird das Urteil noch einmal auf Rechtsfehler hin geprüft, wie erklärt wird - dafür ist dann aber nicht das Landgericht, sondern der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verantwortlich.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hätte dies einschneidende Folgen für Björn Höcke. Neben der Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro müsste er zusätzlich auch die Verfahrenskosten in voller Höhe selbst tragen. Zudem würde Höcke, der Spitzenkandidat für die AfD bei den im September anstehenden Landtagswahl ist, als vorbestraft gelten.

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Verwendete Quellen:

BILD: "13 000 Euro Geldstrafe für Nazi-Parole: Höcke legt Revision gegen Urteil ein"

Welt: "Verbotene SA-Parole: Höcke zu Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt"

Spiegel: "Prozess um NS-Parole AfD-Rechtsaußen Höcke wegen Nazispruchs zu Geldstrafe verurteilt"

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