Der Chef der CDU-Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern ist im letzten Jahr in einer 70er Zone mit saftigen 120 Kilometern pro Stunde entlang gebrettert. Das Bußgeld, das er dafür zahlen sollte, wollte er nicht bezahlen.
"Zu schnelles Fahren sollte nicht relativiert werden"
Zuerst darüber berichtet hat der NDR 1 Radio MV-Sender. Am Dienstagabend bestätigt Amthor dann gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass er verurteilt wurde:
Ich habe mich in dem Verfahren selbst gar nicht eingelassen, sondern über einen facherfahrenen Anwalt einige Rechtsfragen prüfen lassen. Natürlich reklamiere ich dabei keine Sonderrechte auf zu schnelles Autofahren, aber es ist auch nicht unanständig, einen Bußgeldbescheid gerichtlich überprüfen zu lassen. Das steht jedermann zu. In jedem Fall gilt: Zu schnelles Fahren ist immer unnötig und sollte nicht relativiert werden.
Doch die Strafe zu akzeptieren scheint auch nicht drin
Zu der Verhandlung ist es laut NDR überhaupt erst gekommen, weil Philipp Amthor das Bußgeld nicht zahlen wollte. Auch mit dem Fahrverbot will der Politiker sich noch nicht ganz zufrieden geben.
Denn das Fahrverbot wird erst rechtskräftig, wenn der CDUler keine zulässige Rechtsbeschwerde gegen das Urteil einlegt. Doch genau das lässt Amthor gegenwärtig überprüfen.
Dies ist nicht der erste Skandal, der den CDU-Politiker umgibt. Mehr dazu im Video!