Laut Arbeitsagentur sollen im Jahr 2019 ungefähr 7,9 Millionen Menschen in Deutschland als schwerbehindert gelten. Diese verfügen ggf. über einen Schwerbehindertenausweis verfügen, welcher in Zukunft wahrscheinlich ziemlich anders aussehen wird.
Der Ausweis soll in der gesamten EU Vorteile verschaffen
Menschen, deren Behinderung offiziell anerkannt ist, können bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises sogenannte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Wie der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung schreibt, "richten sich diese nach dem Grad der Behinderung. Dieser muss zunächst ermittelt und anschließend in Form eines Ausweises bescheinigt werden."
Der Ausweis kann beim Versorgungsamt oder im Bürgerbüro beantragt werden und ist vornehmlich in Deutsch gehalten. Dies kann allerdings zum Problem werden, wenn sich Betroffene im Ausland aufhalten. Die Europäische Kommission möchte deshalb nun Abhilfe schaffen und sieht vor, einen Schwerbehindertenausweis ins Leben zu rufen, der innerhalb der gesamten EU gültig sein soll.
Hinweise und Bemerkungen erwünscht
Noch steckt das Projekt in den Kinderschuhen, Ende dieses Jahres soll es dann laut T-Online einen "konkreten Plan" geben. Es ist wichtig zu wissen, dass der neue Ausweis (der im Kreditkartenformat ausgestellt werden soll), keinesfalls den nationalen Schwerbehindertenausweis ersetzt, sondern eher eine Ergänzung darstellt.
So können Betroffene dann z. B. auch im Urlaub von Vergünstigungen profitieren (der Ausweis soll u. a in Freizeiteinrichtungen gelten, aber auch im Verkehr). Noch bis heute ist es übrigens möglich, einen Fragebogen bei der Europäischen Kommission auszufüllen, in dem es um die Meinung zum neuen europäischen Behindertenausweis geht.
Verwendete Quellen:
Arbeitsagentur: Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen 2021
Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung: Schwerbehinderung laut SGB IX
T-Online: Das ist der neue EU-Behindertenausweis
Europäische Kommission: Ihre Meinung zum EU-Behindertenausweis bis zum 5. Mai 2023