Die Nachrichten rund um Führerschein und das Autofahren sind in letzter Zeit nicht besonders erfreulich: Manche befürchten bereits, dass der Erwerb des Führerscheins zu einem kostspieligen Privileg werden könnte. Und wer schon im Besitz eines Führerscheins ist, muss damit rechnen, dass die Benzinkosten im neuen Jahr ansteigen könnten. Zusätzlich werden ab März 2024 die Strafen für Raser:innen in Österreich verschärft.
Das Auto kann auch dauerhaft entzogen werden
Bereits im Sommer letzten Jahres kann man auf der Seite des österreichischen Parlaments Folgendes lesen:
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird den Behörden künftig ermöglicht, die Fahrzeuge von Lenker:innen, die sehr hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen begehen, zu beschlagnahmen und in besonders schwerwiegenden Fällen in letzter Konsequenz für verfallen zu erklären.
Ab März dieses Jahres müssen Autofahrende, die das Tempolimit um mehr als 60 km/h überschreiten, damit rechnen, dass ihr Auto beschlagnahmt wird sowie in Extremfällen des Weiteren versteigert werden kann. Der ADAC dazu:
In Fällen besonders rücksichtsloser und gefährlicher Raserei können die Fahrzeuge an Ort und Stelle beschlagnahmt werden, etwa bei einer sehr hohen Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts oder mehr als 70 km/h außerorts. Fährt jemand mehr als 80 km/h innerorts bzw. 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets schneller als erlaubt, kann der Raser oder die Raserin sein bzw. ihr Auto dauerhaft verlieren.
Die Maßnahme soll auch für Autoinhaber:innen gelten, welche sich in Österreich nur zum Urlaub aufhalten. Leonore Gewessler, Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der Republik Österreich, begründet den Schritt der Zeit gegenüber wie folgt:
Es gibt eine Geschwindigkeit, bei der wird das Auto zur Waffe. Wer kein Auto mehr hat, kann nicht mehr rasen.
Bußgelder fallen happig aus
Auch wer Geschwindigkeitsbegrenzungen um weitaus weniger Kilometer pro Stunde überschreitet, muss in unserem Nachbarland mit Strafen rechnen. Laut ADAC muss man bei einer Überschreitung von 30 Stundenkilometern mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen, maximal können 5.000 Euro fällig werden (dies gelte aber nur bei "sehr schweren Fällen und bei Wiederholungstätern").
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Verwendete Quellen:
Parlament Österreich: Nationalrat schafft Rechtsgrundlage für Beschlagnahme der Fahrzeuge von extremen Raser:innen
ADAC: Strafen für Raser: Österreich will Autos beschlagnahmen