Denn Eric Clapton sieht mit dem Verkauf dieser CD seine Urheberrechte verletzt und verklagt die 55-Jährige nun vor dem Düsseldorfer Gericht.
Bei der CD handelt es sich um den Mitschnitt eines Clapton-Konzerts aus dem Jahr 1986. Vor 40 Jahren hat Gabrieles Mann diese CD bei Kaufland erstanden.
Offiziell bei Kaufland erstanden
Dass der Gitarrist den Verkauf dieser Aufnahme nie genehmigt hat, konnte damals wie heute niemand ahnen.
Als also der Mann, von dem sich Gabriele vor 15 Jahre trennte, verstirbt, tauchen bei der Haushaltsauflösung alte CDs auf.
Meine Söhne gaben sie mir und schlugen vor, dass ich sie über Ebay verkaufe.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Warum auch nicht, denkt sich Gabriele P., es gibt da draußen sicher einige Clapton-Fans, die sich über diese Aufnahme freuen würden. Also stellt die 55-Jährige die CD für 9,95 Euro bei eBay rein.
Ein großer Fehler, wie sich wenige Tage später herausstellt, denn wie wir alle wissen, schützt Unwissenheit vor Strafe nicht und so erklärt die Düsseldorfer Richterin:
Im Urheberrecht kommt es nicht auf das Verschulden an. Sondern auf die Verletzungshandlung als solche.
Sowohl Kaufland als auch die Produktionsfirma haben keinerlei Probleme mit dem Verkauf der CD gehabt. Für Gabriele kommt es dafür nun knüppelhart. Sie muss die Anwälte und die Gerichtskosten zahlen. Das endgültige Urteil wird am 15. Dezember erwartet.