Erbstreit: Mehrere Hits von Udo Jürgens dürfen nicht mehr verkauft werden

Der Rechtsstreit um das Erbe von Udo Jürgens geht in die zweite Runde: Während die Fragen zum finanziellen Nachlass von Udo Jürgens geklärt werden konnten, spitzt sich der Kampf um sein musikalisches Erbe zu.

Erbstreit: Mehrere Hits von Udo Jürgens dürfen nicht mehr verkauft werden
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Erbstreit: Mehrere Hits von Udo Jürgens dürfen nicht mehr verkauft werden

Als Udo Jürgens vor dreieinhalb Jahren an Herzversagen verstarb, erschienen posthum weitere Alben des Musikers: Unter anderem „Merci, Udo! 2“. Nun gibt es ein gerichtliches Verbot, welches den Verkauf von 27 Liedern auf dem Album, unter anderem ein Duett mit Schlagerstar Helene Fischer, untersagt.

Jürgens Hinterbliebene, Sohn John (54), die Töchter Jenny (51), Sonja (52) und Gloria Burda (23) sowie seine letzte Lebensgefährtin Michaela Moritz (47), hatten im November letzten Jahres die Plattenfirma Sony Music vor dem Landgericht Hamburg auf Unterlassung der Verbreitung der „Merci, Udo! 2“-CDs verklagt. Im Februar 2018 sprach der Gericht der Familie Recht zu. Das Album, inklusive der Weihnachtsversion, darf ab jetzt demnach nicht mehr verkauft werden. Zudem räumte das Urteil der Familie ein „Verbietungsrecht“ ein, was bedeutet, dass derzeit keine neuen Alben (beispielsweise eine weitere Best-Of-CD) veröffentlicht werden dürfen.

Hintergrund ist der Rechtsstreit um das musikalische Erbe von Udo Jürgens zwischen der Familie und Jürgens' langjährigem Manager Freddy Burger, der die Rechte an allen Liedern bei der „Udo Jürgens Master AG“ sieht, bei der er als Präsident des Verwaltungsrats über die Veröffentlichungen entscheiden kann. Eine außergerichtliche Einigung scheint bisher ausgeschlossen. Auf Anfrage der Bild-Zeitung erklärte Sohn John Jürgens: „Das Management meines Vaters hat die Rechte des Nachlasses konsequent missachtet, ein Einigungsangebot von unserer Seite abgelehnt.“

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