Bereits im April 2021 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil bekannt gegeben, welches es Banken fortan vorschreibt, im Falle von Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die ausdrückliche Einwilligung der Kund:innen einzuholen. Bis dahin ist eine Zustimmung der Kund:innen automatisch angenommen worden, wenn innerhalb einer zweimonatigen Frist kein Einspruch gegen die AGB eingelegt worden ist. Das berichtet das Magazin Merkur.
Die Dresdner Sparkasse hat sich, wie die Verbraucherzentrale Sachsen sowie das Magazin DerWesten nun berichten, jedoch nicht danach gerichtet. Erst im Februar hat die Bank demnach ihren Kund:innen neue AGBs vorgelegt und deren Zustimmung allein aufgrund der Weiterführung des Kontos als gegeben angenommen.
Urteil schreibt aktive Zustimmung zu AGBs vor
Dagegen hat die Verbraucherzentrale in der Folge einen Antrag beim Landesgericht Dresden gestellt, aufgrund dessen vergangene Woche folgendes Urteil erlassen worden ist: Ab sofort hat die Sparkasse eine ausdrückliche Zustimmung vonseiten ihrer Kund:innen einzuholen und darf die vorige Praxis nicht wiederholen.
Genau dieses Urteil könnte einige Sparkassen-Kund:innen nun jedoch ihr Bankkonto kosten, wie DerWesten berichtet. Um diese "aktive Zustimmung" durch die Kund:innen einzuholen, werden diese in Form von Briefen, E-Mails oder sogar durch Benachrichtigungen am Geldautomaten auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht.
Kontoschließung bei fehlender Zustimmung
Bislang sind laut Angaben fast alle Ostsächsischen Sparkassen-Kund:innen den neuerlichen Aufforderungen nachgekommen und haben ihre Einwilligung zu den AGBs gegeben. 3 Prozent der 600.000 Kund:innen weigern sich jedoch nach wie vor. Die Konsequenz vonseiten der Bank lautet: Kontoschließung.
Rund 18.000 Bankkund:innen könnten demnach den Zugriff auf ihr Bankkonto und damit auch auf ihr Geld demnächst verlieren. Bisher gelte noch die zweimonatige Kündigungsfrist, doch wenn man die verstreichen lässt, bleibe keine andere Wahl, als die Konten zu schließen, wie die Bank laut DerWesten selbst angibt. Es sei jedoch selbstverständlich möglich, ein neues Konto zu eröffnen, heißt es weiter.
Verwendete Quellen:
DerWesten: "Sparkasse: Tausende Kunden müssen jetzt schnell handeln – sonst wird ihr Konto gesperrt"
Verbraucherzentrale Sachsen: "Sparkasse Dresden: Gericht schiebt rechtswidriger Praxis Riegel vor"
Merkur: "Sparkassen und Banken kündigen tausende Konten: Was Kunden jetzt wissen müssen"