Die Rubrik #Faktenfuchs der Nachrichtenplattform BR24 des Bayrischen Rundfunks hat die Behauptungen verunsicherter oder aufmüpfiger Internetnutzer genau unter die Lupe genommen.
Gerüchte können verschiedene Auswirkungen haben. Bei einem wichtigen Anlass wie der Bundestagswahl sollten Falschmeldungen und Unsicherheiten jedoch aus dem Weg geräumt werden.
Denn diese können im schlimmsten Fall dazu führen, dass das Volk das Vertrauen in sein politisches System - und damit in die Demokratie - verliert. Im Folgenden klären wir über drei Gerüchte auf, die BR24 bereits Anfang des Jahres mit Experten besprochen hat.
Gerüchte um US-Wahlen haben Einfluss auf deutsche Wähler:innen
Nicht erst seit den letzten Präsidentschaftswahlen in den USA sind die Menschen um die Sicherheit von Briefwahlen besorgt. Doch seitdem heizt sich das Thema immer mehr auf.
Damals will der scheidende Präsident Donald Trump partout nicht glauben, dass er die Wahl verloren hat. Noch heute besteht er darauf, dass die Briefwahlen die Ergebnisse verfälscht haben.
Doch auch nach zahlreichen Untersuchungen stellen sich Trumps Behauptungen als falsch heraus. Gegenüber dem #Faktenfuchs erklärt Michael Georg Link, der damals als Wahlbeobachter vor Ort war:
Wir haben die Vorwürfe des Präsidenten sehr genau untersucht und es konnten keinerlei Belege dafür gefunden werden.
Briefwahl leichter manipulierbar
Hierzulande gebe es ebenso wenig Grund zur Sorge, die Briefwahl könne das Wahlergebnis verfälschen, so Joachim Behnke, Politikwissenschaftler an der Zeppelin Universität in Friedrichshafen.
So haben internationalen Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) bis heute keine Belege für Manipulation bei Briefwahlen festgestellt.
Behnke zwar ein, dass die Geheimhaltung bei der Briefwahl "möglicherweise gefährdet" sein könnte, weil Menschen zuhause womöglich größeren Einflüssen ausgesetzt sind, als in der Wahlkabine.
Allerdings ermögliche diese Option nicht, das Ergebnis "flächendeckend, systematisch und zugunsten einer Partei" zu manipulieren. Ebenso wie Auszählungsfehler bei den Stimmzetteln, hat sie keine entscheidenden Auswirkungen.
Stimmen von Toten und Komapatient:innen werden gezählt, wenn...
Dass Tote wählen können, klingt natürlich absurd. Doch, wie Behnke erläutert, ist es in einem bestimmten Fall möglich! Und zwar, wenn der oder die Wähler:in stirbt, nachdem er oder sie an der Briefwahl teilgenommen hat.
Wenn Familienmitglieder einen Wahlschein für eine verstorbene Person beantragt, weil dieser aus Versehen eine Wahlbenachrichtigung geschickt wurde, ist dies laut Strafgesetzbuch eine Straftat.
Wer über den Zeitraum der Wahl hinweg komplett bewusstlos im Koma liegt, kann nicht teilnehmen, obwohl das Gesetz das Wählen durch einen vom Gericht bestellten Betreuer erlaubt.
Doch auch der kann die Stimme nur dann stellvertretend abgeben, wenn der oder die betroffene Person ihren Willen vorher klar geäußert hat.
Sicherheit der Urnenwahl
Laut §46 muss es pro Wahlbezirk in Deutschland je einen Wahlraum geben. Außerdem darf kein Wahlbezirk über 2.500 Einwohner:innen umfassen. Das macht die Urnenwahl ausgesprochen sicher.
Ein problematisches Extrembeispiel für das Gegenteil ist der US-Bundesstaat Texas, wo der Gouverneur in Texas die Zahl der Wahllokale, auf eines pro County reduziert hat.
Dadurch wurde die Wahl vor allem Minderheiten, Menschen, die sich vor Corona fürchteten und solchen, die einen weiten Weg nicht so einfach auf sich nehmen können, erschwert.
Hoffentlich konnten wir ein bisschen Aufklärung schaffen! Jetzt solltest du dich auf jeden Fall spurten: Mit diesem kleinen Trick beantragst du deine Briefwahlunterlagen besonders schnell.
Wenn du dir nicht ganz sicher bist, wohin du das Kreuzchen am Wahltag setzen solltest, helfen dir diese Websites bei deiner Entscheidung zur Bundestagswahl.
Wenn du außerdem sehen möchtest, wie die Stimmen ausgezählt werden, kannst du dies übrigens auch jederzeit tun: Jeder Bürger hat das Recht, Wahlen zu beobachten.