Verstaubtes Gesetz aus den 1930er Jahren soll moderner werden: Es betrifft die Zukunft von vielen Familien

Gesetze gehen nicht immer sofort mit dem Geist der Zeit. Das soll sich in einem bestimmten Fall aber bald ändern. Betroffen sind bestimmte Regeln zu Nachnamen.

Gesetz,Nachname,Doppelname,Änderung
© Sora Shimazaki@Pexels
Gesetz,Nachname,Doppelname,Änderung

Wer kennt nicht mindestens eine Frau mit doppeltem Nachnamen? Bekommt ein Paar Kinder, muss es jedoch entscheiden, welchen der beiden Nachnamen dieses tragen soll, so will es das Namensrecht. Das soll sich allerdings in Zukunft ändern.

Im November 2025 soll es so weit sein

Wie Chip berichtet, hat der Bundesrat vor Kurzem Empfehlungen zu einem Gesetzesentwurf erarbeitet, die es möglichen machen sollen, bei der Wahl des Nachnamens mehr Freiheiten zu haben.

Ende 2025 soll es dann laut dem Bundesministerium der Justiz z. B. möglich sein, dass Erwachsene nach einer Adoption den Nachnamen der Adoptierenden nicht mehr zwangsweise annehmen müssen, sondern ihren bisherigen Nachnamen beibehalten dürfen. Auch sei die Wahl eines Doppelnamens möglich.

Auch Kinder sind von dem Gesetz betroffen

Doppelnamen sollen generell für alle Familienmitglieder möglich sein. Sowohl Kinder als auch der Ehepartner oder die Ehepartnerin könnten dann einen Doppelnahmen tragen, so der Deutsche Bundestag. Doppelnamen für Kinder seien sogar auch dann denkbar, wenn ein Paar nicht verheiratet ist.

Scheitert eine Ehe und möchte der ehemalige Ehegatte oder die Ex-Gattin ihren Geburtsnamen wieder annehmen, soll dies auch für den gemeinsamen Nachwuchs möglich sein. Einen kleinen Haken gibt es allerdings. Wie Chip berichtet, muss das Kind dafür ein gewisses Alter haben und der andere Erziehungsberechtigte einwilligen, insofern er oder sie auch das Sorgerecht besitzt.

Einige sind sicherlich der Meinung, dass dies höchste Zeit wird. Das Namensänderungsgesetz stammt noch aus alten Zeiten. Der Deutsche Bundestag dazu:

Wie die Koalitionsfraktionen in der Vorlage ausführen, ist das Namensänderungsgesetz vom 5. Januar 1938 nach Artikel 125 des Grundgesetzes Bundesrecht geworden und gilt als solches fort.

Verwendete Quellen:

Chip: Seit 1938 in Deutschland gültig: Darum wird ein uraltes Gesetz bald stark verändert

Bundesministerium der Justiz: Ein modernes Namensrecht: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

Deutscher Bundestag: Echte Doppel­namen für Ehe­paare und Kinder im Grundsatz befür­wortet

Deutscher Bundestag: Bundestag stimmt für Bereinigung des Namens­änderungsgesetzes

Maya-Kalender sagt schreckliche "Weihnachtsprophezeiung" voraus: Droht Ende dieses Jahres die Apokalypse? Maya-Kalender sagt schreckliche "Weihnachtsprophezeiung" voraus: Droht Ende dieses Jahres die Apokalypse?