Die Parlamentarischen Staatssekretär:innen haben bedeutende Aufgaben im Bundestag, denn sie unterstützen die Bundesminister:innen bei der politischen Aufgabenerfüllung, erklärt Bmi.bund.de. Um die Aufgaben ausführen zu können, müssen die Parlamentarischen Staatssekretär:innen Mitglieder im Deutschen Bundestag sein.
Parlamentarische Staatssekretär:innen – Die Aufgaben im Überblick
Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Pflege der Verbindung zum Deutschen Bundestag und Bundesrat. Auch ist es ihre Aufgabe, den Kontakt zwischen den einzelnen Fraktionen, den Arbeitskreisen und den politischen Parteien zu halten, so Bmi.bund.de weiter.
Die Aufgaben der Parlamentarischen Staatssekretär:innen werden laut der Süddeutschen Zeitung von den Minister:innen festgelegt. Deshalb können die Minister:innen auch festlegen, ob die Parlamentarischen Staatssekretär:innen die Erklärungen vor dem Bundestag oder dem Bundesrat übernehmen sollen. Zudem kann die Vertretung in Sitzungen vor der Bundesregierung zu den Aufgaben gehören.
So wird über die Parlamentarischen Staatssekretär:innnen entschieden!
Die Parlamentarischen Staatssekretär:innen werden von dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin vorgeschlagen, so Bmi.bund.de. Selbstverständlich werden die Parlamentarischen Staatssekretär:innen nur im Einvernehmen mit den Minister:innen, dem Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin zur Ernennung vorgeschlagen.
Verwendete Quellen:
Bmi.bund.de: Parlamentarische Staatssekretärin und Staatssekretäre
Süddeutsche Zeitung: Was macht ein Parlamentarischer Staatssekretär?