Neues Heizgesetz ab 2024: Was du über Habecks Heizplan wissen musst

Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett den von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vorgelegten Heizplan beschlossen. Sowohl innerhalb als auch außerhalb der Regierung sind die neuen Regelungen jedoch weitgehend auf Kritik gestoßen. Was es über das neue Heizgesetz zu wissen gibt, erfährst du hier.

Neues Heizgesetz ab 2024: Was ihr über Habecks Heizplan wissen müsst
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Neues Heizgesetz ab 2024: Was ihr über Habecks Heizplan wissen müsst

Am gestrigen Mittwoch ist das neue Heizgesetz, welches den künftigen Einbau von Öl- oder Gasheizungen weitgehend verbieten soll, vom Bundeskabinett abgenickt worden. Den Entwurf dazu hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bereits Anfang März vorgelegt.

Trotz einiger Unstimmigkeiten innerhalb der Regierung, vor allem vonseiten der FDP, sollen über das Gesetz im nächsten Schritt nun Bundestag und Bundesrat abstimmen. Über die wichtigsten Punkte im neuen Heizgesetz berichten nun unter anderem die BILD-Zeitung und das Magazin energie-fachberater.de.

Ausnahmen für den Einbau von Gasheizungen

Gemäß dem aktuellen Stand des Entwurfs, der vom Bundeskabinett verabschiedet worden ist, soll das Einbauen von Gasheizungen ab 2024 nicht mehr zulässig sein. Eine Ausnahme soll nur dann möglich sein, wenn nachweislich mit bis zu 65 Prozent "grünen Gasen" oder in Kombination mit einer Wärmepumpe geheizt wird, wie es das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz formuliert.

Eine Ausnahme soll auch für über 80-jährige gelten, die sich laut Angaben von Habeck selbst gegenüber BILD nicht "mit dem Gesetz beschäftigen" müssen. Demnach dürfen Eigentümer:innen von Wohngebäuden mit bis zu sechs Wohnungen, die selbst im Gebäude wohnen, übergangsweise weiterhin eine Gasheizung einbauen, wenn die alte Heizung irreparabel ist.

Höchststrafe für Übertretungen festgesetzt

Vonseiten der FDP sind vor allem die harten Geldbußen im Falle einer Missachtung des Gesetzes kritisiert worden. Demnach sollen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro möglich sein. Für die meisten Verstöße ist nun jedoch eine Höchststrafe von 5.000 Euro festgesetzt worden, wie es weiter heißt.

Das Umrüsten auf klimafreundliche Heizungen soll des Weiteren mittels eines Förderkonzepts unterstützt werden - demnach sollen günstige Kredite in Höhe von 60.000 Euro angeboten werden, ebenso wie Klimaboni in unterschiedlichen Ausführungen. Ob am Gesetz noch weitere Änderungen vorgenommen werden, bleibt abzuwarten.

Verwendete Quellen:

BILD: "Was Sie jetzt zum Heiz-Gesetz wissen müssen: Strafen, Zuschüsse, Ausnahmen"

energie-fachberater.de: "Update: Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2024. Ein Faktencheck"

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: "Erneuerbares Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG) Häufig gestellte Fragen (FAQ)"

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