Hundebesitzer sind für ihre Schützlinge verantwortlich - und eben auch für deren Hinterlassenschaften. Lässt der Halter Wuffi ohne Leine los, nimmt er in Kauf, dass sich der Vierbeiner auf fremden Grundstücken erleichtert. Im Zweifel muss er für die Entfernung des Häufchens aufkommen.
Im vorliegenden Fall hatte ein ehemaliger Mieter seinen Hund auf dem Grundstück seiner früheren Wohnung zwei Mal unangeleint herumlaufen und sich erleichtern lassen. Die Grundstückseigentümerin hatte den Mann daraufhin über ihren Prozessbevollmächtigten aufgefordert, dies zu unterlassen. Außerdem sollte er die Anwaltskosten sowie die Kosten der Entfernung des Hundekots übernehmen.
Das Landgericht Berlin gab der Eigentümerin nun Recht. Die Richter untersagten dem Mann, einen oder mehrere Hunde auf dem Grundstück frei herumlaufen zu lassen. Für sein Vorgehen wurden dem Hundebesitzer ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro sowie Hausmeister- und Anwaltskosten aufgebrummt. Begründung: Der Mann sei als Störer zu betrachten, der durch das Herumlaufen seiner Hunde das Eigentum der Klägerin beeinträchtigt habe.