Im neuen Jahr 2024 steigt bei der Einkommenssteuer der Grundfreibetrag. Das bedeutet, dass auf 11.604 Euro, also 696 Euro mehr, keine Steuern gezahlt werden müssen. Der Kinderfreibetrag steige um 360 Euro an auf 6.384 Euro, so habe schon das Inflationsausgleichsgesetz im vorherigen Jahr beschlossen.
Freigrenzen bei Steuern erhöht
Außerdem werde der Spitzensteuersatz von 42 Prozent "ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro erhoben", wie der MDR mitteilt. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 habe die Grenze bei 62.810 Euro gelegen. Auch im Hinblick des Solidaritätszuschlags ändert sich die Grenze.
Im neuen Jahr gilt die höhere Freigrenze, ein Zuschlag muss dann nicht gezahlt werden, wenn die "zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unter 18.130 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 36.260 Euro bei Zusammenveranlagung liegt".
Erhöhung der Rente
In 2024 können sich Rentner:innen in Deutschland auf über drei Prozent mehr Rente freuen. Wer mehr als rund 7.400 Euro monatlich verdient, zahlt "trotzdem nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge", da die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steige, wie es weiter heißt.
Zum 1. Juli stehe dann eine Rentenanpassung an, wie die Jahre zuvor. Laut der Quelle sei mit einer Erhöhung "um circa 3,5 Prozent zu rechnen". Im selben Monat steige außerdem der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro und beim Bürgergeld sei eine Erhöhung um 12 Prozent zu erwarten.
Mehr Mindestlohn
Weiter heißt es, dass bei einem Minijob etwa 43 Arbeitsstunden monatlich möglich seien, im Gegensatz zu früheren "Mindestlohn-Erhöhungen" reduziere sich bei Minijobs also nicht die Arbeitszeit. Von einem Minijob wird gesprochen, wenn der Jahresverdienst nicht 6.456 Euro überschreitet.
Einzelne Mindestlöhne verschiedener Bereiche steigen zum Jahresbeginn, so der MDR weiter. Dies würde unter anderem Elektrohandwerk und Gebäudereinigung betreffen. Außerdem können Pflegehilfskräfte mit rund einem Euro mehr Mindestlohn rechnen.
Weniger Geld für Flüchtlinge
Weiterhin halte das neue Jahr eine Änderung für Geflüchtete bereit. Ab Januar 2024 sollen Flüchtlinge, die Sozialhilfe oder Bürgergeld erhalten und außerdem in Gemeinschaftsunterkünften leben, weniger Geld beziehen können. Das Bargeld für Lebensmittel und Haushaltsenergie, der bei einem alleinstehenden Erwachsenen 186 Euro betrage, wird nun vom Bürgergeld und der Sozialhilfe abgezogen.
Bereits zu Beginn des Jahres steigen hingegen die Regelsätze für Sozialhilfe und Bürgergeld. Alleinstehende erhalten dann 563 Euro pro Monat und Paare/Bedarfsgemeinschaften 506 Euro pro Person. Auch bei Kindern sei 39 bis 51 Euro "mehr als bisher" zu erwarten.
Weniger Elternzeit, mehr Kindergeld
Bisher war es Eltern möglich, zwei gemeinsame Monate in Elternzeit zu gehen. Künftig soll dieser Zeitraum auf einen Monat gekürzt werden. Außerdem sehe das Gesetz vor, dass es "nach dem zwölften Lebensmonat des Kindes" nicht mehr möglich sei, dass "beide Elternteile gleichzeitig das Basiselterngeld beziehen".
Eltern mit "sehr geringem Einkommen" können mit mehr Geld im neuen Jahr rechnen. Der Kinderzuschlag erhöhe sich dann von 250 auf 292 Euro monatlich, je nach Lebensumstand in der Familie. Außerdem haben volljährige Kinder auf 61 Euro mehr im Monat Anspruch.
Mehr Chancen für ausländische Fachkräfte
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz von November 2023, wird ab März 2024 erweitert. Fachkräfte, die nach Deutschland kommen, erhalten dann eine Aufenthaltserlaubnis für 24 Monate, vorher waren es zwölf Monate.
Dies ermöglicht es ihnen, an "Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen". Die Erlaubnis könne außerdem auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Im Sommer werde dann eine "Chancenkarte zur Jobsuche" eingeführt. Sie ermöglicht es ausländischen Fachkräften, "während des Aufenthalts in Deutschland" zur Probe zu arbeiten oder einer Nebenbeschäftigung nachzugehen.
Verwendete Quellen:
MDR: 'Mehr Rente, Bürgergeld steigt, höherer Mindestlohn'
Bundesausbildungsgesetz: 'Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2024)'
MDR: 'Warum das neue Fachkräfte-Einwanderungsgesetz nicht den Durchbruch bringt'