Im Koalitionsvertrag hatten sich die Parteien schon vor einer Weile darauf geeinigt: Wer verheiratet ist oder eine eingetragene Partnerschaft hat, soll künftig nicht mehr die Wahl haben, sich für eine Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 zu entscheiden. Es gibt aber eine Alternative.
Bessere Verteilung der Steuerlast
Wie die Seite oeffentlicherdienst.de schreibt, soll das sogenannte Ehegattensplitting "durch das Faktorenverfahren in Steuerklasse 4" ersetzt werden. Die Bundeszentrale für politische Bildung erklärt das Splitting, also das Aufteilen der Steuerklassen, wie folgt:
Beim Ehegattensplitting muss nicht jeder Ehepartner alleine für sein Einkommen Steuern zahlen, sondern das Einkommen von beiden Eheleuten wird zusammengezählt und dann halbiert. Für diese geteilte Summe errechnet man die Einkommenssteuer und verdoppelt diese dann. Durch dieses Verfahren haben Eheleute Vorteile, wenn ein Partner deutlich mehr als der andere verdient.
Ziel der Änderung sei, so RTL, "mehr Gerechtigkeit und die Gleichstellung von Frauen und Männern". Im Koalitionsvertrag selbst klingt das so:
Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.
Wer mehr verdient, bei vielen Paaren also oft der Mann, müsse mehr Lohnsteuer zahlen, die Person, die weniger verdient, soll entlastet werden und weniger zahlen müssen. Generell würde sich aber nur "die Aufteilung der Last zwischen den Partnern verschieben". Die Abgaben an sich würden sich nicht verringern.
Noch steht der Starttermin in den Sternen
Bislang gibt es noch kein offizielles Datum für die Einführung des Faktorenverfahrens. Sobald dieses Anwendung finden kann, haben Paare aber immer noch die Möglichkeit, sich zwischen zwei Systemen zu entscheiden: Laut T-Online soll immer noch die Wahl zwischen "dem Standard-Mix aus Steuerklasse 4 und 4 und der Kombination aus Steuerklasse 4 und Steuerklasse 4 mit Faktor" gegeben sein.
Der Faktor würde dann individuell an jedes Paar angepasst werden, dies ist die Aufgabe des Finanzamts. Das Faktorensystem soll auch dazu beitragen, dass es zu weniger Steuernachzahlungen kommt.
Verwendete Quellen:
Bundeszentrale für politische Bildung: Ehegattensplitting
RTL: Ampel will Steuerklasse 3 und 5 abschaffen - was bedeutet das für Paare?
www.oeffentlichen-dienst.de: Ampel will Steuerklasse 3 und 5 abschaffen - was bedeutet das für Paare?
T-Online: Warum die Ampel die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen will