Mildere Strafe bei Fahrerflucht angedacht: Das droht momentan als Folge

Wenn man einen Unfall verursacht und dann Fahrerflucht begeht, drohen saftige Strafen - zumindest ist das bisher so gewesen. Das Bundesjustizministerium soll nun jedoch Pläne dahingehend geäußert haben, die Unfallflucht auf eine reine Ordnungswidrigkeit herabzustufen, sollten dabei keine Personen zu Schaden gekommen sein. Alle Einzelheiten dazu erfährst du in diesem Artikel.

Mildere Strafe bei Fahrerflucht angedacht: Das droht momentan als Folge
© Witthaya Prasongsin@Getty Images
Mildere Strafe bei Fahrerflucht angedacht: Das droht momentan als Folge

Wenn man in Deutschland einen Unfall mit verursacht und dann Fahrerflucht begeht, muss man mit hohen Strafen rechnen. Im Strafgesetzbuch wird ein solcher Sachverhalt unter Paragraf 142 geregelt - demnach wird das "unerlaubte Entfernen vom Unfallort" mit Geldbußen oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet, sollte man erwischt werden.

Bislang wird bei einem solchen Vorfall kein Unterschied gemacht, ob bei dem Unfall Personen zu Schaden gekommen sind oder nicht - eine Strafe ist so oder so fällig. Das soll sich nun jedoch ändern, wie unter anderem t-online und das RedaktionsNetzwerk Deutschland berichten.

Unfallflucht soll als Ordnungswidrigkeit gelten

Das Bundesjustizministerium rund um Justizminister Marco Buschmann (FDP) will Unfallflucht ab sofort nur noch als Ordnungswidrigkeit klassifizieren anstatt als Straftat, wenn bei dem Unfall nur ein Sachschaden und kein Personenschaden verursacht worden ist.

Ein sogenanntes Eckpunktepapier zu diesen Plänen ist bereits mit Bitte um Stellungnahme an mehrere Fachverbände geschickt worden. Mit dieser Herabstufung der Unfallflucht will man dem Papier zufolge einer "undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegenwirken".

Online-Meldestelle für Unfallverursacher

Wie in dem Eckpunktepapier erläutert wird, gebe es gute Gründe dafür: In Zukunft solle nämlich das Prinzip der "Straflosigkeit der Selbstbegünstigung" gelten. Verursacht man also künftig einen Unfall und steht dabei beispielsweise unter Alkoholeinfluss, ist man im Falle eines reinen Sachschadens nicht mehr gezwungen, sich als Unfallbeteiligte:r zu erkennen zu geben und in dem Zusammenhang dann auch eine Anzeige wegen Fahren unter Alkoholeinfluss zu kassieren.

Als Alternative für die bislang geltende Vorschrift, eine bestimmte Zeit lang noch am Unfallort warten zu müssen, will Justizminister Buschmann zudem eine Meldepflicht sowie eine Meldestelle einführen. Die Einreichung einer etwaigen Meldung, gegebenenfalls mit Bildern vom angerichteten Schaden und vom Unfallort, könnte dann in Zukunft zum Beispiel online möglich sein.

Verwendete Quellen:

t-online: "Laut Eckpunktepapier: Bericht: Buschmann will Unfallflucht ohne Verletzte entkriminalisieren"

RedaktionsNetzwerk Deutschland: "Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit: Justizminister Buschmann will Unfallflucht teilweise entkriminalisieren"

buzer.de: "§ 142 Strafgesetzbuch (StGB) - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort"

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