Noch muss eine Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder dem Kompromiss zwischen dem Bund, Kommunen und Gewerkschaften zustimmen; ist dies der Fall, dürfen betroffene Arbeitnehmende laut NDR aber mit einem interessanten Lohn-Plus rechnen. Wie die Bild berichtet, soll das u. a. auch für den deutschen Bundeskanzler gelten.
Ab Juni soll es losgehen
Der Kompromiss, auf den sich alle Beteiligten bisher einigen konnten, sieht nach Informationen von ver.di Folgendes vor:
Danach erhalten die Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro. Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto. Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.
Wie die Bild berichtet, gelte die Entscheidung auch für Bundesbeamt:innen; folglich könnte also auch die Vergütung für Mitglieder der Regierung steigen.
Als die Zeitung beim Bundesinnenministerium nachhakt, scheint dieses die Annahme, dass auch einige unserer Politiker:innen mit mehr Geld in der Tasche rechnen können, zu bestätigen. Wie man der Webseite des Bundesministeriums für Inneres und Heimat entnehmen kann, gibt es aber auch einige "Beschäftigungsgruppen, für die der TVöD nicht gilt und für die nicht verhandelt wurde". Darunter fallen u. a. Soldat:innen und auch Richter:innen, aber auch Beamt:innen. Hier obliegt es dem Gesetzgeber, "ob und wann die Ergebnisse eines Tarifabschlusses übernommen werden sollen und können."
Kanzler könnte 20.000 Euro knacken
Sollten auch der Bundeskanzler und einige Minister:innen sich über ein wenig mehr Geld freuen können, bedeutet das laut Bild vor allem für den Bundeskanzler eine gewisse Rekordsumme: Er soll dann angeblich mehr als 20.000 Euro Sold erhalten (nachdem seine Frau ihre Arbeit niedergelegt hat, sollte dies gelegen kommen).
Laut dem Deutschen Bundestag setzt sich die Vergütung des Kanzlers u. a. wie folgt zusammen (Stand 2022):
Ein Amtsgehalt in Höhe von einzweidrittel des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11 einschließlich zum Grundgehalt allgemein gewährter Zulagen, – gegebenenfalls einen Ortszuschlag in Höhe von eineindrittel des in der Besoldungsgruppe B 11 zustehenden Ortszuschlags, – eine Dienstaufwandentschädigung von jährlich 24.000 DM (12.271,01 Euro ) und – gegebenenfalls bei Unmöglichkeit der Verlegung des eigenen Haustandes an den Sitz der Bundesregierung für die Dauer seiner Fortführung am bisherigen Wohnort eine Entschädigung von jährlich 3.600 DM (1.840,65 Euro).
Bundesminister:innen könnten dann statt 15.547,87 Euro 16.582,51 Euro erhalten.
Bislang ist dies aber noch nicht in trockenen Tüchern: Das letzte Wort hat nämlich noch der Bundestag.
Verwendete Quellen:
Bild:Dieser Lohn winkt jetzt Kanzler und Ministern
NDR: Kompromiss im öffentlichen Dienst: Reaktionen aus Hamburg
ver.di: Tarifeinigung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen erzielt
Bundesministerium für Inneres und Heimat: Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen
Deutscher Bundestag: Vergütung von Abgeordneten, des Bundeskanzlers, von Bundesministern und Parlamentarischen Staatssekretären