Ihren mutigen Einsatz muss Tina G. fast mit dem Leben bezahlen. Ihr Peiniger jedoch erhält vom Gericht ein Urteil, das nicht nur die direkt Beteiligte fassungslos zurücklässt.
Mehrere Hiebe mit schwerer Eisenstange auf den Kopf
Laut Staatsanwaltschaft hat sich die Tat folgendermaßen ereignet: Weil Sascha S. gewaltsam auf die Wohnungstür seiner Freundin und Nachbarin von Tina G. eindrischt, schreibt diese Tina G. panisch: „Hilf mir, er ist da!“ Tina G. trifft im Hofeingang auf Sascha S., wo sich beide zunächst mit Reizgas besprühen. Rechtsreferendarin Julia Körner erklärt, dass daraufhin der Angeklagte mit einer 350 Gramm schweren Eisenstange auf Tina G. eingeschlagen haben soll - mehrfach. Statt Reue zu zeigen erklärt Sascha S.: „Das wollte ich eigentlich nicht, doch sie hat mich attackiert, ich hatte Angst und musste mich wehren.“ Seit der Attacke ist die Mutter von zwei Kindern arbeitsunfähig. In einer mehrstündigen OP müssen ihr eine Titanplatte und sechs Schrauben in den Kopf eingesetzt werden.
Urteil sorgt für Unverständnis
Richterin Jennifer Weber schlägt sich auf Seite des Opfers, spricht Sascha S. direkt an: „Das war keine Notwehrsituation! Sie hatten Glück, dass die Frau keinen Schädelbruch erlitten hat.“ Umso unfassbarer das Urteil, das für den bisher nicht Vorbestraften recht milde ausfällt: Ein Jahr auf Bewährung. Zusätzlich muss Sascha S. innerhalb von sechs Monaten 200 Arbeitsstunden abgeleistet und ein Anti-Aggressionstraining absolviert haben - auf eigene Kosten. Tina G. ist fassungslos: „Dieser Mann wollte mich töten. Er gehört weggesperrt.“ Es ist nicht das erste Mal, das ein mildes Urteil nach einer Tat, die Leben gefährdet hat, für Aufregung sorgt: Für ähnlich viel Unverständnis sorgte etwa der Raser-Prozess in Hannover.