Es ist eine gängige Praxis, die seit Jahren für Empörung sorgt: Männliche Küken werden in Deutschland massenhaft getötet, weil ihre Aufzucht nicht lohnt. Denn: Hähne legen keine Eier und werfen deutlich weniger Fleisch ab.
Bundesverwaltungsgericht spricht Urteil
Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt. Tierschützer können mit dem Urteil nur bedingt zufrieden sein. Denn das Küken-Schreddern bleibt zunächst weiterhin erlaubt.
Allerdings: Das Gericht hält die grausame Praxis für "tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig". Denn grundsätzlich seien wirtschaftliche Interessen kein "vernünftiger Grund", die männlichen Küken zu töten, erklärt das Gericht in einer Pressemitteilung.
45 Millionen Küken jährlich
45 Millionen männlicher Küken werden also weiterhin dran glauben müssen - jedes Jahr. Und das, obwohl das Gericht anerkennt, dass die "Belange des Tierschutzes" schwerer wiegen als die wirtschaftlichen Interessen der Betriebe.
Das Problem: Das Gericht hält es schlicht für unmöglich, das Küken-Schreddern von heute auf morgen zu unterbinden. Deswegen räumt es den Aufzuchtbetrieben eine Übergangszeit ein. In dieser Zeit sollen Verfahren zur frühzeitigen Geschlechtsbestimmung praxistauglich werden.
Geschlechtsbestimmung im Ei soll kommen
Das Gericht baut also darauf, dass es demnächst möglich sein dürfte, das Geschlecht des Kükens noch im Ei zu bestimmen. Dann müssten männliche Küken gar nicht erst ausgebrütet werden.
Damit müssten weder männliche Küken geschreddert noch müssten sie aufgezogen werden. Und: Die Eier der männlichen Küken wären verwertbar. Sie könnten in der Lebensmittelindustrie zum Einsatz kommen.
Küken-Job sehr unbeliebt
Bis es soweit ist, wird das Küken-Schreddern weitergehen. Und damit wird es auch den Job des Geschlechtbestimmers weiterhin geben. Ein Job, den trotz ordentlicher Bezahlung kaum jemand freiwillig übernimmt (s. Video).