Wenn Post von Instituten wie Banken oder Krankenkassen ins Haus flattern, wird diese öfter auf die lange Bank geschoben oder sogar ignoriert. Die Kund:innen, die den jüngsten Preiserhöhungen nicht zugestimmt oder die Zustimmung verweigert haben, müssen nun mit einem Rauswurf rechnen, schreibt Focus Online.
Unliebsame Änderungen
Preiserhöhungen sind Kund:innen ein Graus. Viele Geldinstitute haben aber genau das in ihrer Agenda. Gemäß eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs im April 2021 sind sie aber verpflichtet, dazu die Zustimmung der Kundschaft einzuholen, so Focus.
Daher pochen die Banken seitdem auf diese Einwilligung - und zwar mit E-Mails, per Post oder im persönlichen Zugang des Online-Bankings.
Wer die hartnäckige Einladung dann immer noch ignoriert, sieht sich nun immer häufiger mit der Kontoschließung konfrontiert.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller gibt auf anwalt.de das Beispiel der Sparkasse Nürnberg, die
derzeit rund 10.000 Kunden mit der Kündigung des Girokontos zum Jahresende oder Anfang 2023 [droht], weil diese den Änderungen der AGB nicht zugestimmt haben. Andere Banken und Sparkassen agieren ähnlich.
Das können die Betroffenen tun
So eine Kündigung ist extrem lästig. Zahlungen können weder eingehen noch getätigt werden.
Laut Focus Online bestehe auch nach einer (angedrohten) Kündigung noch die Möglichkeit einer Zustimmung oder auch eines Aufschubs, sodass die Kund:innen in der Zwischenzeit eine andere Bank suchen können. Andere Institute werten eine Nutzung der Karte oder des Kontos bereits als Einwilligung und entsperren das Girokonto wieder.
Wem die Situation aber allzu viel Ärger bereitet, sollte sich nach einer anderen Bank umschauen. Was dabei zu beachten ist, erfahrt ihr im Video.
Verwendete Quellen:
Focus.de: Banken und Sparkassen kündigen Girokonten - das müssen Sie wissen
anwalt.de: Sparkasse kündigt Konto – Möglichkeiten der Kunden