Michael Hansen gehört zu den dauerhaften Hartz-IV-Beziehern. Er hat keine Ausbildung und hat bislang nur über Zeitarbeitsfirmen gearbeitet. Seit 2005 bezieht er Hartz IV und das Geld ist oft knapp. Deshalb bettelt er gelegentlich in der Dortmunder Innenstadt.
Dies wurde ihm jetzt zum Verhängnis. Das Jobcenter forderte Hansen schriftlich auf, offenzulegen, wie hoch seine Einnahmen aus der Bettelei sind. Kurz darauf kürzte ihm die Behörde die Leistungen um 300 Euro.
Erst als eine Anwältin Einspruch einlegte, milderte das Jobcenter seine Entscheidung ab: Die Kürzung beträgt seitdem nur noch 90 Euro. Juristisch ist das Vorgehen des Jobcenters korrekt: Einnahmen aus Bettelei werden als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit verrechnet.
Dennoch sind viele über den Fall empört. Wie seht ihr das? Handelt das Jobcenter richtig oder findet ihr eine Kürzung in so einem Fall unmenschlich?