Das Bundesverfassungsgericht hat die Regierung zu einer Reform der Grundsteuer überredet, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Seit Januar 2022 werden demnach alle Wohngrundstücke in Deutschland neu erfasst. Den Antrag dazu können Immobilien-Besitzer:innen über das Portal Elster stellen.
Das Bundesfinanzministerium fordert dabei, dass Städte und Gemeinden durch die Grundsteuerreform nicht zu höheren Einnahmen kommen. Die Reform soll also "möglichst aufkommensneutral" sein. Neue Berechnungsgrundlagen zeigen allerdings, dass sich die Höhe der Zahlungen dennoch ändern kann.
Einführung des "Bundesmodells"
Die Berechnungsgrundlage ergibt sich bei der Grundsteuerreform 2025 laut Bundesfinanzministerium gemäß dem neuen "Bundesmodell" aus dem Bodenrichtwert, der Gebäudeart und dem Baujahr. Dies stehe im Verhältnis zu den erfassten Werten aus dem Januar 2022. Das berichtet unter anderem Focus Online.
Darüber hinaus soll die Formel zur Berechnung des Grundsteuerwertes gleich bleiben: Demnach werden nach wie vor der Grundsteuerwert, die Steuermesszahl und der Hebesatz miteinander multipliziert, um die Grundsteuer zu ermitteln.
Höhe der Hebesätze entscheidend
Neue Beispielrechnungen, die das Bundesfinanzministerium nun für das Land Sachsen veröffentlicht hat, zeigen: Senkt sich der steuerliche Hebesatz in den einzelnen Kommunen nicht, dürfte die Steuerschuld der Immobilien-Besitzer:innen höher ausfallen.
Da die einzelnen Gemeinden ihre Hebesätze jedoch selbst bestimmen und nach der Corona-Krise sowie der Inflation das Geld knapp sein dürfte, werden sich die Hoffnungen der Eigentümer:innen auf eine Senkung der Hebesätze - und damit niedrigere Kosten - wahrscheinlich nicht erfüllen.
Verwendete Quellen:
BILD: "So teuer kann es für Eigentümer und Mieter ab 2025 werden: Die Grundsteuer knallt rauf!"
Focus Online: "Gilt ab 2025: Wer bei der neuen Grundsteuer mehr zahlen muss"