Gerichtsurteil legt fest: Diese Balkonpflanzen dürfen fortan nicht mehr gepflanzt werden

Viele Menschen mögen es, die eigenen vier Wände mit ein bisschen Grün aufzuhübschen. Auch der Balkon ist davon häufig nicht ausgenommen. Allerdings gibt es dabei tatsächlich ein paar Dinge zu beachten - mehrere Gerichte haben nun gesetzich festgelegt, welche Pflanzen auf Balkonen gepflanzt werden dürfen und welche nicht. Alle Einzelheiten findest du in diesem Artikel.

Gerichtsurteil legt fest: Diese Balkonpflanzen dürfen fortan nicht mehr gepflanzt werden
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Gerichtsurteil legt fest: Diese Balkonpflanzen dürfen fortan nicht mehr gepflanzt werden

Viele Menschen bepflanzen ihre eigene Wohnung oder das Eigenheim gerne mit etwas Grün. Zumindest für Mieter:innen gibt es dahingehend nun jedoch neue Vorschriften. Grundsätzlich sollte immer mit dem Vermieter oder der Vermieterin abgeklärt werden, was in der eigenen Wohnung oder speziell auf dem Balkon gepflanzt werden darf und was nicht.

Allgemein gilt: der Vermieter kann die Bepflanzung des Balkons verbieten, wenn diese das Erscheinungsbild des Gebäudes verändert oder einer baulichen Veränderung entspricht. Für bestimmte Pflanzen gilt jedoch nun auch ganz offiziell per Gesetz ein Pflanzverbot auf Balkonen.

Pflanzverbot für Ahorn und Efeu

Wie t-online berichtet gibt es nun etwa einen Beschluss des Landesgerichts München, der das Pflanzen von Ahornbäumen auf dem Balkon verbietet. Grundlage dafür ist ein Fall gewesen, in welchem sich die Wurzeln des Baumes durch den verrottenden Pflanzentopf in den Balkonboden hineingegraben und dadurch die Bausubstanz beschädigt haben. Auch hat der Baum aufgrund seiner fehlenden Stabilität eine Gefahr für unter dem Balkon herlaufende Passant:innen dargestellt.

Weiterhin hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg beschlossen, dass sowohl Efeu als auch Wilder Wein nicht für die Bepflanzung des Balkons in Erwägung gezogen werden sollten. Als Rankpflanzen brauchen diese nämlich ein Rankgitter. Ist dieses nicht vorhanden, wachsen die Pflanzen gerne mal an der Hauswand entlang und können dort auch Schäden anrichten.

Absprache mit Vermieter:in unerlässlich

Das Landgericht Rabensburg hat zudem den Anbau von Cannabis Pflanzen sowohl auf dem Balkon als auch im eigenen Garten verboten. Wie das Gericht laut t-online angegeben hat, kann diese Pflanze den Hausfrieden stören und dem Ansehen der Immobilie schaden.

Was ebenfalls nicht angebaut werden darf, weil man in Deutschland dafür erst eine Genehmigung braucht, ist Nutz-Hanf. In jedem Fall gilt, sich im Falle einer geplanten Bepflanzung des Balkons vorher mit dem Vermieter oder der Vermieterin abzusprechen.

Verwendete Quelle:

t-online: "Mehr als gedacht: Gerichtsurteil: Diese Pflanzen sind auf dem Balkon nicht erlaubt"

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