Im September hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit der Arbeitnehmer:innen in Deutschland eine Aufzeichnungspflicht vonseiten der Unternehmen besteht. Dafür solle ein "objektives, verlässliches und zugängliches System" eingeführt werden, wie Spiegel berichtet.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fürchtet nun jedoch, dass den Unternehmen dadurch zu viele neue Pflichten auferlegt werden und schlägt stattdessen eine Reform für die Höchstarbeitszeit vor: Arbeit solle flexibel bleiben und in Zukunft auch noch flexibler werden.
Nicht noch mehr Pflichten
Dulger hat gegenüber der Bundesregierung eine Warnung ausgesprochen und zu bedenken gegeben, dass der neue Beschluss über die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nicht falsch umgesetzt werden sollte.
Den Unternehmen sollten nicht noch mehr neue Regeln und Verpflichtungen zur Aufzeichnung auferlegt werden. Vielmehr sei die Arbeitszeit Sache der Sozialpartner. Laut Dulger sollte dies auch für die Dokumentation der Arbeitszeit gelten, schreibt auch die Handelszeitung.
Flexibilität statt starre Regeln
Statt fester Regeln schlägt Dulger nun mehr Flexibilität in Gestalt einer Reform für die Höchstarbeitszeit vor. Die Richtlinie solle nicht nach 8 Stunden pro Tag, sondern nach 48 Stunden pro Woche gehen.
Man habe die Vorgabe, 48 Stunden in der Woche zu arbeiten. Wie diese 48 Stunden nun auf die Woche aufgeteilt werden, sollten die Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen selbst entscheiden, findet Dulger.
Verwendete Quelle:
Spiegel: "Arbeitgeberchef fürchtet zu starre Regeln bei Arbeitszeiterfassung: 'Die Stechuhr darf nicht zurückkehren'"
Handelszeitung: "Deutscher Arbeitgeberchef warnt vor starren Regeln zur Arbeitszeiterfassung"