Bei dieser Änderung müssen vermutlich viele Hausbesitzer:innen in Deutschland schwer schlucken. Denn das 2020 in Kraft getretene neue Gebäude-Energie-Gesetz sieht vor, dass Heizungsanlagen nur noch 30 Jahre betrieben werden dürfen. Dann gelten sie als alt und muss ausgetauscht bzw. erneuert werden.
Dies gilt selbst in dem Fall, wenn es zwischendurch Reparaturen oder den Einbau von Neuteilen gegeben hat, wie der Focus informiert. Durch den vorgeschriebenen Austausch soll nach und nach immer weniger mit fossilen Brennstoffen, insbesondere mit Gas, geheizt werden. Ziel ist es zudem, so den Weg zu bereiten für nachhaltigeres Heizen.
Keine Regel ohne Ausnahme
Von dem neuen Gesetz sind in 2023 etwa 500.000 Haushalte in Deutschland betroffen. Aber dennoch sollte man davon absehen, jetzt panisch Maßnahmen zu ergreifen, denn nicht jede Heizungsanlage muss weg.
Die Austauschpflicht gilt für Konstanttemperaturkessel und Standardkessel mit einer hohen Leistung, die vor dem 1. Januar 1994 eingebaut worden sind. Ausgenommen hiervon sind jedoch Niedertemperaturkessel oder Heizungsanlagen mit einer geringen Leistung.
Wichtig: Selbst bewohnt oder nicht
Eine weitere Ausnahme: Wer als Eigentümer:in ab dem 1. Februar 2002 sein Haus oder seine Wohnung selbst bewohnt, kann die veralteten Energiefresser ebenfalls weiter betrieben. Denn da Konstanttemperaturkessel rund um die Uhr in Betrieb sind, haben sie einen extrem hohen Energieverbrauch.
Speziell bei der Eigentümerregelung sollte man aber genau hinschauen. Wer beispielsweise am 1. Mai 1993 ein Einfamilienhaus mit einer bereits 1992 eingebauten Gasheizung gekauft hat und dieses seither vermietet hat, muss zwingend die Heizungsanlage austauschen. Wer dagegen im Zeitraum ab März 2022 in dem Haus selbst wohnt, den betrifft das Gebäude-Energie-Gesetz nicht.
Hauskäufer:innen sollten künftig genauer hinschauen: Erwerben sie ein Haus mit einer veralteten Heizanlage, so müssen sie innerhalb von zwei Jahren eine neue Heizung einbauen lassen.
Das Alter der Heizungsanlage herausfinden?
Wer sich unsicher ist, ob seine Heizungsanlage betroffen ist, kann das Einbaudatum anhand der beim Kauf ausgestellten Rechnung checken. Außerdem gibt das Typenschild Auskunft über Modell, Hersteller, Seriennummer sowie das jeweilige Baujahr.
Wenn diese beiden Dokumente nicht auffindbar oder unleserlich sind, kann der Schornsteinfeger weiterhelfen. Er hat die jährlichen Wartungen dokumentiert. Wenn alle Stricke reißen, ist ein Heizungsmonteur die Lösung. Er kann anhand des Modells und der Abnutzung herausfinden, wie alt der Heizkessel ist.
Tschüss Gas – hallo erneuerbare Energien
Nach wie vor plant die Bundesregierung zudem, ab 2024 vorzuschreiben, dass neue Heizanlagen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben sind, darauf weist etwa fr.de hin.
Wer einen Austausch vornehmen muss, der sollte sich insofern beraten lassen, inwiefern eine Solaranlage auf dem eigenen Dach, Wärmepumpen, ‚grünes Gas‘, Biomasse- oder Stromdirektheizungen infrage kommen. Auch die Option eines Anschlusses an ein Fernwärmenetz sollte geprüft werden.
Verwendete Quellen:
Focus.de: 2023 müssen viele Heizungen ausgetauscht werden - ist Ihre dabei?