Ebay-Daten beim Finanzamt: Neue Steuerpflicht für Verkäufe über Online-Märkte

Privatanbieter:innen können auf etlichen Online-Portalen teilweise ein recht erträgliches Zusatzeinkommen erwirtschaften - und das steuerfrei. Das soll nun allerdings ein Ende haben. Denn ab diesem Jahr soll ein neues Gesetz greifen, welches die Steuerpflicht gegenüber dem Finanzamt auch bei Verkäufen auf solchen Plattformen einfordert.

Ebay-Daten beim Finanzamt: Neue Steuerpflicht für Verkäufe über Online-Märkte
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Ebay-Daten beim Finanzamt: Neue Steuerpflicht für Verkäufe über Online-Märkte

Online-Märkte wie Ebay, Amazon und Co. sind bei Privatnutzer:innen sehr beliebt, wenn es darum geht, sich nebenbei etwas dazu zu verdienen. Für den ein oder anderen kommt dabei mitunter ein erkleckliches Sümmchen zustande - und das steuerfrei.

Mit einem neuen Gesetz, welches die Bundesregierung mit Beginn des neuen Jahres eingeführt hat, soll sich das nun jedoch ändern. Jetzt könnte auch bei zahlreichen Privatverkäufer:innen demnächst das Finanzamt hellhörig werden. Das berichtet nun die BILD-Zeitung.

Neues Gesetz im Jahr 2023

Laut dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung nutzen viele Unternehmen und Einzelpersonen zahlreiche digitale Plattformen "zur Erzielung von Einkünften". Dabei vermute man, dass viele dieser Einkünfte gar nicht dem Finanzamt gemeldet werden, wie die Zeitung BILD berichtet.

Das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) soll das nun ändern. Wenn Privatnutzer:innen künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkaufen oder über 2000 Euro durch Verkäufe einnehmen, muss die jeweilige Plattform ihre Daten an das zuständige Finanzamt weitergeben.

Steuerpflicht für Unternehmen und Privatpersonen

Davon betroffen sind alle Online-Marktplätze, auf denen man verkaufen kann: Das wären etwa Plattformen wie Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Amazon und Etsy. Aber auch Plattformen, die Dienstleistungen, Vermietungen oder Verpachtungen vermitteln, zählen dazu.

Das neue Gesetz gilt laut Angaben von BILD für alle Unternehmen und Privatpersonen, die ihren Sitz in Deutschland oder der EU haben. Die Daten, die im Falle der oben genannten Kriterien angegeben werden müssen, sind neben Name und Steuer-Id. der Verkäufer:innen auch deren Anschrift und Bankverbindung sowie die getätigten Transaktionen.

Verwendete Quelle:

BILD: "Neu ab diesem Jahr: Jetzt landen Ihre Ebay-Daten beim Finanzamt!"

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