Jetzt hat ein Gericht im Sinne der Klägerin entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig urteilte: Der Zusatzbeitrag ist in diesem Fall nicht rechtens. Allerdings ist das Urteil noch nicht endgültig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wird den Fall noch prüfen.
Deutsches Gericht erklärt GEZ-Beitrag für illegal
Eine Hostel-Betreiberin aus Neu-Ulm hat gegen den Rundfunkbeitrag geklagt. Sie wehrt sich gegen die Zwangsgebühr von 5,83 Euro pro Gästezimmer. Denn in den Zimmern gibt es weder Fernsehen oder Radio, noch Internet.