Angaben des Statistsischen Bundesamts zeigen, dass "im Jahr insgesamt 2021 119 115 Kraftrad- und Fahrradnutzer verunglückten, davon 901 tödlich." Aufgrund der potenziellen Unfallgefahr wird immer wieder dazu geraten, als Fahrradfahrer:in einen Helm zu tragen. Verpflichtend soll das laut der jetzigen Regierung aber nicht werden.
"Nicht für notwendig erachtet"
Nachdem es Rückfragen der Fraktion der CDU/CSU im Bundestag hinsichtlich der Fahrradhelmpflicht gab, geht aus der Drucksache 20/9699 der Bundesregierung hervor, dass diese auf Weiteres nicht vorhat, das Tragen von Helmen zur Pflicht zu machen. In dem Papier heißt es unter anderem:
Die Bundesregierung setzt weiterhin auf das Prinzip der Freiwilligkeit und die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer. So unterstützt der Bund zahlreiche Kampagnen und Aktionen zur Steigerung der Nutzung von Fahrradhelmen. Die Helmtragequote bei Radfahrern steigt nach Erhebungen der Bundesanstalt für Straßenwesen seit Jahren an. Eine Helmtragepflicht für Radfahrer wird daher nicht für notwendig erachtet.
Der ADAC weist jedoch darauf hin, dass für bestimmte Gruppen, wie Straßenrennradfahrer oder Mountainbiker, Helme sehr empfohlen werden. Wer zum Beispiel auf "Rennrädern auf der Straße oder auf Mountainbikes im Gelände" unterwegs ist, sollte auf jeden Fall einen Helm tragen. Kommt es bei einem Unfall zu einer Kopfverletzung, könne dem oder der Fahrenden nämlich eine Teilschuld an der Schwere der Verletzung gegeben werden, was sich wiederum auf den Schadensersatzanspruch auswirken könne.
Gründe, die gegen eine Verpflichtung sprechen
Expert:innen sind sich über den Nutzen einer Helmpflicht weiterhin uneins. Während das Tragen eines Helms allgemein empfohlen wird, steht die verpflichtende Einführung oft in der Kritik. Der ADAC zum Beispiel schreibt auf seiner Seite, dass u. a. die Durchsetzbarkeit ein Problem darstellen könnte:
Vor allem aus versicherungstechnischen Gründen wird die Einführung einer Helmpflicht aber als nicht zielführend angesehen. Eine effektive Überwachung erscheint kaum durchsetzbar, und es ist ein Rückgang der Fahrradnutzung im Allgemeinen und von Leihsystemen im Speziellen zu erwarten.
Auch Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, äußert dem MDR gegenüber seine Zweifel, da eine Helmpflicht "das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit einschränke".
Insofern heißt es in Zukunft also wohl weiter: auf die Vernunft setzen!
Verwendete Quellen:
Statischtisches Bundesamt:VERKEHRSUNFÄLLE Kraftrad- und Fahrradunfälle im Straßenverkehr 2021
Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 20/9258 – Radverkehr in Deutschland
ADAC: Helmpflicht für Radfahrer: Was spricht dafür, was dagegen
MDR: Experten lehnen Helmpflicht für Radfahrer geschlossen ab