Seit Jahresbeginn ist das Bürgergeld der Nachfolger von Hartz IV. Somit sind mit der neuen Sozialreform neue Regelungen eingeführt worden, unter anderem wurde der alte Regelsatz von 449 Euro abgelöst, wie Der Westen berichtet.
Mehr Geld für Empfänger und Empfängerinnen
Laut dem neuen Regelsatz erhalten Empfänger:innen jetzt 53 Euro mehr, das wären dann 502 Euro im Monat. Ab nächstem Monat gelten neue Regelungen, die einen "bedeutenden Wendepunkt" markieren würden, so Der Westen weiter.
Ab dem 1. Juli können Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen gleichzeitig Bürgergeld erhalten! Grund dafür ist die Erhöhung der Freibeträge, denn "zukünftig dürfen diese einen Anteil von 30 Prozent ihres monatlichen Einkommens zwischen 520 und 1.000 Euro behalten".
Höhere Freibeträge
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilte weiterhin mit, dass dies "bis zu 48 Euro mehr im Geldbeutel als bisher" bedeuten würde. Weiter heißt es:
Junge Menschen dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung genauso wie Bundesfreiwilligen- und FSJ - dienstleistende bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) behalten.
Die untere Grenze von 520 Euro sei "aufgrund der aktuellen Verdienstgrenze für Minijobs gezogen" worden, so Der Westen. "Personen, die zwischen 100 und 520 Euro im Monat verdienen, dürfen wie bisher 20 Prozent ihres Verdienstes behalten. Verdient man zwischen 1.000 und 1.200 Euro monatlich, sind es noch zehn Prozent", beschreibt das Medium weiter.
Neue Regelungen ab Juli
Weitere neue Regelungen, die auf Empfänger:innen zukommen werden, sind laut dem BMAS, dass Mutterschaftsgeld nicht mehr als Einkommen angerechnet, Erbschaften nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen zählen würden und bei einer medizinischen Reha müsse kein Übergangsgeld mehr beantragt werden, das Bürgergeld würde weitergezahlt.
Personen, die sich weiterbilden lassen, bekämen "für erfolgreiche Zwischen - und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie" und ein "monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro".
Der "rote Faden"
Außerdem komme auf die Empfänger:innen ein neuer Kooperationsplan zu: Der "rote Faden" wird für die Arbeitssuche und "in verständlicher Sprache gemeinschaftlich von Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld-Beziehenden erarbeitet", dies teilte das BMAS mit. Bis Ende 2023 würde er schrittweise die Eingliederungsvereinbarung ablösen.
Verwendete Quellen:
Der Westen: 'Bürgergeld: Im nächsten Monat gibt es wichtige Veränderungen'
BMAS: 'Hintergrundinfos zum Bürgergeld'