Die Nutzung von Solarstrom auf Terrassen und Balkonen erfreut sich einer großen Beliebtheit, weshalb nicht nur spezialisierte Unternehmen, sondern auch Einzelhändler wie Aldi und ähnliche Discounter diese Technologie anbieten. Um das Produkt erfolgreich zu verkaufen, hat Aldi E-Commerce als Betreiber des Online-Shops für eine dieser Anlagen aus Sicht der Verbraucherzentrale irreführende Werbung betrieben.
Verbraucherschützer erheben Klage
Die Verbraucherzentrale hat bekannt gegeben, dass die realisierbare Leistung der besagten Photovoltaik-Anlage, für dessen Verkauf geworben wird, in beträchtlichem Maße überschätzt wird. Dadurch werden Konsument:innen "in die Irre" geführt und es wird gegen bestehende Gesetze verstoßen, so t-online.
Nachdem eine Abmahnung ausgesprochen worden ist, haben sich die Verbraucherschützer entschieden, Klage auf Unterlassung dieser unerlaubten Werbung zu erheben. Der zuständige Jurist Michael Hummel äußert sich im Namen der sächsischen Institution folgendermaßen:
Wer bei der erreichbaren Leistung fast das Doppelte angibt, was die Anlage erreichen kann, führt interessierte Verbraucher in die Irre und verstößt gegen geltendes Recht.
Darum geht es konkret
Konkret geht es laut t-online um folgenden Sachverhalt: Das Gerät sei ein "600 W 'Plug & Play' Balkon-Kraftwerk SP 175/350 Wp" mit einer "Ausgangsspitzenleistung max. 600 W". Allerdings ist dies nur die halbe Wahrheit. Denn die Angaben beziehen sich auf die maximale Leistung des mitgelieferten Wechselrichters – mit den beiden Solarmodulen werde nur eine Höchstleistung von 350 Watt peak erreicht.
Aldi reagiert auf die Vorwürfe und betont, dass informierte Käufer:innen verstehen würden, dass die Angaben zur Spitzenleistung lediglich den Wechselrichter und nicht die Solarmodule beträfen.
Verwendete Quellen:
t-online: Verbraucherzentrale verklagt Aldi
Verbraucherzentrale Sachsen: Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Aldi