Je mehr wir auf Technik, Digitalisierung und Co. steigen, desto mehr Strom benötigen wir. Zeitgleich steigt, aufgrund der aktuellen politisch-wirtschaftlichen Krisen und der zunehmenden Naturkatastrophen, die Gefahr von sogenannten Black Outs. Diese Änderung soll dem Abhilfe schaffen.
Stromzufuhr drosseln: Mehr Stabilität für das gesamte Stromnetz
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen kommunale und städtische Stromnetzbetreiber beziehungsweise Energieversorger die Leistung beim Strombezug runterschrauben. Allerdings nur zeitweise, nicht komplett und nur in bestimmten Bereichen.
Genaueres regelt der §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), zudem informiert die Bundesnetzagentur auf ihrer Webseite regelmäßig und ausführlich über potenzielle Änderungen. Eine kleine Entwarnung gibt es aber: Die Leistungseinschränkung gilt nicht für den normalen Haushaltsstrom – sondern den Betrieb von Wallboxen und steuerbaren Wärmepumpen.
Dafür erhalten Betreiber eine Entschädigung
Im Fall der Fälle dürfen die Energieversorger diese Stromleistungen auf die Mindestleistung von 4,2 Kilowatt herunterdrehen – die betreffenden Geräte können also weiterhin laufen. E-Autos werden dann einfach nur langsamer geladen in der Zeit.
Um einen Ausgleich für die gegebenenfalls zeitweise geminderte Stromzufuhr zu schaffen, erhalten die Betroffenen eine Ermäßigung auf ihr Netzentgelt. Dabei können sie zwischen einer jährlichen Pauschale oder einer Reduzierung des Strom-Arbeitspreises wählen.
Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, gehe man aber davon aus, dass eine solche Maßnahme äußerst selten vorkomme. Zudem sollen Bestandsanlagen und Nachtspeicherheizungen nicht von dieser Neuerung betroffen sein.
Verwendete Quellen:
Bundesnetzagentur: Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen
t-online: Ab Januar 2024: Das ändert sich beim Strom