Weil eine Muslimin als Lehrerin im Unterricht ihr Kopftuch nicht abnehmen will, wird sie vom Berliner Senat für die offene Stelle abgelehnt - jetzt soll dieser ihr dafür Entschädigung schlappe 5000 Euro Entschädigung zahlen, wie die Bild berichtet. Es ist nicht der erste Fall in Zusammenhang mit Kopftüchern oder Verschleierung, der in Deutschland für Wirbel sorgt, doch er bringt die Thematik erneut auf den Tagesplan.
Der Fall
Die Informatikerin hatte sich bei einem Casting als Quereinsteigerin für einen Lehrerposten beworben und wurde abgelehnt. Der Grund: Sie sei als Berufsschullehrerin weniger qualifiziert als ihre Konkurrenz. Zudem habe sie sich im Bewerbungsgespräch geweigert, für Grund-, Realschule und Gymnasium ihr Kopftuch abzulegen. Das Berliner Neutralitätsgesetz schreibt allerdings genau das vor und verbietet Polizisten, Justizmitarbeitern und Lehrern jede Form von religiöser Kleidung. Die Frau hatte dagegen geklagt und war in erster Instanz beim Berliner Arbeitsgericht noch unterlegen. In zweiter hat sie jetzt allerdings gewonnen. Eine ähnliche Klage einer jungen Muslima wurde in der Vergangenheit dagegen abgelehnt - hierbei ging es um das Recht, im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen zu dürfen.
Senat will Urteil anfechten
Wie das Landesarbeitsgericht urteilte, stehe der Frau eine Entschädigung zu, weil das Neutralitätsgesetz nur dann angewendet werden dürfe, wenn durch das Kopftuch tatsächlich eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens zu erwarten sei. Daher müsse der Senat der Betroffenen nun anderthalb Monatsgehälter (5159 Euro) Entschädigung zahlen. Der Senat will das Urteil allerdings anfechten und hofft darauf, beim Bundesarbeitsgericht auf mehr Verständnis zu stoßen. Rechtsanwältin Seyran Ates, die das Land vor Gericht vertritt, erklärt auf Anfrage der Bild-Zeitung: „Ich halte das Urteil für falsch.“ Begründung: „Religiöse Konflikte werden nicht gelöst, wenn eine Frau mit Kopftuch vor die Klasse tritt.“