Stress und Ärger gehört beim Autofahren leider oft dazu. Umso mehr freut man sich über eine nette Geste, wie zum Beispiel ein Lichtzeichen, wenn ein Blitzer wartet. Polizei und Ordnungshüter:innen freuen sich umso weniger darüber. Doch dürfen sie dagegen vorgehen?
Straßenverkehrsordnung
Prinzipiell regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) den Gebrauch der so genannten Lichthupe: Schall- und Leuchtzeichen, also die Hupe und Lichthupe, dürfen nur außerhalb des Ortsgebietes beim Überholen oder bei Gefahr eingesetzt werden.
Geschwindigkeitskontrollen stellen laut ADAC keine Gefahr dar. Der Vekehrsjurist Jost Kärger stellt auf Nachfrage der Bild klar: „Der Gebrauch der Lichthupe ist nicht erlaubt, um andere vor Verkehrskontrollen zu warnen“.
Warnung vor Blitzern erlaubt?
Die Warnung vor Blitzern ist aber grundsätzlich nicht verboten. Sogar Passant:innen können Schilder mit Hinweisen hochhalten. Alles, was die Polizei tun kann, ist, sie des Platzes zu verweisen. Autofahrer:innen dürfen auch winken, solange sie damit andere nicht ablenken.
Was passiert jedoch, wenn ihr nun doch die Lichthupe benutzt, um vor lästigen Blitzern zu warnen? Bleibt es nur bei einem Leuchtzeichen, beläuft sich die Strafe lediglich auf eine kleine Summe von 5 Euro.
Kommt aber auch noch dazu, dass andere dadurch belästigt werden, kann sich die Buße locker verdoppeln. Du hast genug von Bußgeldern? Dann dürften dir diese (nicht ganz ernst gemeinten) drei Tipps der Polizei gefallen!