Vaterschaftsurlaub: Alles, was Mann wissen muss

Vaterschaftsurlaub ist für alle frisch gebackenen Väter ein wichtiges Thema - doch viele wissen über die Details mitunter gar nicht richtig Bescheid. Auch für unsere Gesellschaft ist es wichtig, das zu ändern!

Vaterschaftsurlaub
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Vaterschaftsurlaub

Vaterschaftsurlaub ist ein Begriff, den es so an sich überhaupt gar nicht gibt - vielmehr handelt es sich hier um einen weiteren Ausdruck für die Elternzeit, auf die frisch gebackene Mütter und Väter einen gesetzlichen Anspruch haben. Die Elternzeit beträgt insgesamt drei Jahre, also 36 Monate, und kann zwischen Mutter und Vater beliebig aufgeteilt werden.

Elternzeit: Wichtige Voraussetzungen

Auch wenn man ein Kind adoptiert, steht einem die Elternzeit zu - Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Mann sich in einem bezahlten Angestelltenverhältnis befindet. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses in Voll- oder Teilzeit ist - auch Auszubildende haben einen Anspruch.

Zu den weiteren Voraussetzungen gehört, dass der Vater mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und der Wohnsitz in Deutschland liegt. Sind diese Anforderungen erfüllt, kann Vaterschaftsurlaub eingereicht werden. Hierfür muss die Elternzeit beim Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor Antritt angemeldet werden. Wichtig: Diese Anmeldung muss in schriftlicher Form erfolgen, eine E-Mail reicht hierfür nicht aus.

Besonderer Kündigungsschutz und Nebenbeschäftigung

Darüberhinaus muss Mann sich bereits in diesem Antrag auf einen konkreten Zeitraum festlegen, in dem Vaterschaftsurlaub in Anspruch genommen werden soll. Außerdem wird während der Elternzeit ein besonderer Kündigungsschutz gewährt, so dass Mann sich keine Sorgen um seinen Arbeitsplatz machen muss.

Die Frage nach dem "wie viel" lässt sich folgendermaßen beantworten: Elterngeld wird bis zu 14 Monate bezahlt und beträgt zwischen 65 und 67 Prozent des Gehaltes, höchstens allerdings 1.800 Euro. Sollte Mann während des Vaterschaftsurlaubs noch etwas dazuverdienen wollen, ist dies möglich - jedoch bis maximal 30 Stunden pro Woche.

Tipp: Es empfiehlt sich, nicht gleich die gesamten 36 Monate Elternzeit zu verplanen, sondern sich erst einmal auf zwei Jahre zu beschränken, da das verbleibende Jahr zu einem späteren Zeitpunkt flexibel eingesetzt werden kann.

In die Zeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes können bis zu 24 Monate Elternzeit gelegt werden, wobei dies in diesem Fall dann 13 Wochen im Voraus angemeldet werden muss. Weshalb Vaterschaftsurlaub für die gesamte Gesellschaft ein Gewinn sein kann, verraten wir im Video.

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