Die Erziehung von Kindern ist ausnahmslos mit viel Arbeit und Zeit verbunden - Zeit, die man natürlich gern investiert. Wer allerdings Kinder hat, arbeitet während dieser Zeit in der Regel nicht und zahlt demzufolge auch nicht in die Rentenkasse ein.
In diesem Fall bedeutet das nicht nur weniger Gehalt während der Erziehung, sondern später im Alter auch eine verminderte Rente. Dagegen kann man jedoch etwas unternehmen, wie Merkur und DerWesten berichten. Laut Angaben ist es nämlich möglich, sich die Erziehungszeit bei der Rente später anrechnen zu lassen.
Rente für Kindererziehungszeit
Alles, was man dafür braucht, ist ein Antrag, den man online auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen kann. Nutzen können ihn alle Eltern, die sich während der ersten 30 bis 36 Monate nach der Geburt um die Kinder gekümmert haben.
Dies gilt sowohl für leibliche Kinder, als auch für Adoptiv- und Pflegekinder, wie die Quellen berichten. Ausnahmen gibt es jedoch für Eltern, die ein besonders hohes Einkommen haben. Für sie wirkt sich die Zeit, die in die Erziehung der Kinder investiert worden ist, nicht auf die spätere Rente aus. Das Gleiche gilt für Eltern, die bereits Rente beziehen.
Rente für ein Elternteil pro Kind
Wie Merkur und DerWesten weiter informieren, wird der Antrag jedoch pro Kind immer nur für ein Elternteil bewilligt. Dabei wird in der Regel derjenige berücksichtigt, der sich am meisten um die Kinder gekümmert hat.
Beantragt man die Rentenleistung für die Kindererziehung, kann man für jedes Kind, das vor 1992 geboren ist, um die 90 Euro erwarten - pro Kind, das nach 1992 geboren ist, ist eine Rente um die 108 Euro möglich.
Verwendete Quellen:
DerWesten: "Rente: Das darfst du beim Antrag nicht vergessen – sonst kriegst du weniger"
Merkur: "Rente für Kindererziehungszeiten: So viel Geld bedeutet Extra-Zuschlag für Eltern"