Wer noch einen alten Führerschein hat, muss diesen umtauschen. Das könnte bei Besitzer:innen des früheren Führerschein Klasse 3 aber bald für Verwunderung – und möglicherweise sogar Verärgerung – sorgen.
Der alte Führerschein muss abgegeben werden
Damit bald alle EU-Bürger:innen einen Führerschein im Scheckkartenformat haben, wurde in Deutschland eine Umtauschpflicht eingeführt: Der alte "Lappen" muss abgegeben werden. Für diejenigen, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, ist diese Frist sogar im Januar schon abgelaufen.
Grund für den Umtausch ist vor allem, weil neben dem Format auch die Bezeichnungen der verschiedenen Fahrzeugklassen geändert wurden, in ein einheitliches Buchstabensystem.
Doch dabei wird euch diese Fahrzeugklasse möglicherweise gestrichen
Der frühere Führerschein Klasse 3 entspricht einer Fahrerlaubnis für die heutigen Klassen B, BE, C1, C1E, AM, L – und in der Theorie auch der Klasse CE 79. Diese zählt mittlerweile jedoch nicht mehr in den Pkw-Klassen, sondern in den Fahrerlaubnissen für Lkw.
Daher gibt es stärkere Einschränkungen für die (Wieder-) Erteilung dieser Fahrerlaubnis. Sie könnte euch also einfach gestrichen werden!
Unter diesen Bedingungen könnt ihr die Klasse CE 79 behalten
Wenn ihr diese Berechtigung aus der alten Klasse 3 behalten wollt, müsst ihr diese dafür beim Führerscheintausch explizit ankreuzen. Gegebenenfalls müsst ihr aber eine ärztliche Bescheinigung beifügen, dass ihr noch in der Lage seid, einen 7,5-Tonner plus Anhänger zu fahren – nämlich, wenn ihr bereits älter als 50 seid.
Dann wird die Klasse CE 79 eingetragen und ist für fünf Jahre gültig. Und so weiter. Wenn die Fahrerlaubnis jedoch schon seit einer Weile abgelaufen ist, kann es sein, dass ihr noch mal eine Prüfung ablegen oder anderweitige Nachweise liefern müsst, dass ihr noch ausreichend Fahrpraxis habt.
Verwendete Quellen:
ADAC: Führerscheinklasse 3: Das dürfen Sie fahren und das gilt beim Umtausch
efahrer: Führerscheinstelle streicht Fahrerlaubnis automatisch: Sind Sie betroffen?