Die neuen Richtlinien für Öfen setzen den Umweltschutz in den Vordergrund. So sind für das neue Jahr 2024 die "Anforderungen an Feuerungsanlagen mit festen Brennstoffen" erhöht worden. Zuständig dafür ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV).
Neue Richtlinie
Das BImSchV befasst sich mit Heizungen im häuslichen Bereich und beschreibt erlaubte Brenn- und Schadstoffe, besonders bei alten Kaminöfen müsse jetzt laut feuer-fuchs.de aufgepasst werden. Entsprechen diese nicht den neuen Anforderungen, müssen sie aufgerüstet oder abgeschaltet werden.
Bereits 2010 soll das Gesetz um die Schadstoffe begrenzt worden sein, die Neuerung betreffe besonders Einzelraumheizungen, so die Quelle weiter. Um zu überprüfen, welche Schadstoffe euer Ofen ausstößt, könnt ihr in der "Prüfstands-Messbescheinigung" nachsehen.
Grenzwerte für Schadstoffe
Aus dem erneuerten Gesetz der Grenzwerte ergibt sich laut Verordnung folgende Anforderung für die Nutzung der Kaminöfen: Es dürfen "maximal 1,25 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas" und "maximal 0,04 Gramm Feinstaub je Kubikmeter Abgas" ausgestoßen werden bei einem "minimalen Wirkungsgrad in Höhe von 73 Prozent".
Kaminöfen von vor 1975 wurden bereits bis Ende 2014 umgerüstet oder ganz abgestellt, Geräte zwischen 1975 und 1984 wurden bis Ende 2017 umgestellt und die dritte Umstellungsstufe (Geräte aus den Jahren 1985 bis 1994) sollte bis Ende 2020 erfolgen. Nun haben Kamin-Besitzer:innen Zeit bis Ende 2024, ihre Öfen umzurüsten oder abzustellen für die letzte Stufe.
Kaminöfen umrüsten oder abschalten
Der "letzte Schritt" betrifft nun Öfen von 1995 bis 2010. Bei einer Umrüstung der Kamine sei besonders auf die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid zu achten und den minimalen Wirkungsgrad abzulesen.
Abgeschaltet werden sollte euer Kamin, wenn er nicht den neuen Anforderungen entspricht. Ihr könnt ihn jedoch auch umrüsten mit beispielsweise einem "passiven Feinstaubfilter". Einfacher und schneller wäre vermutlich der Umstieg auf einen modernen Kamin.
Hohe Bußgelder
Sollte der alte und noch nicht umgerüstete Ofen bis Ende 2024 nicht außer Betrieb genommen worden sein, drohen euch Bußgelder in Höhe von 50.000 Euro! Doch nicht alle Kamine sind von der neuen Richtlinie betroffen.
"Einzelraumfeuerungsanlagen, die bereits vor 1950 errichtet wurden und allein der Wärmeversorgung dienen", können laut feuer-fuchs.de weiterbestehen. Außerdem seien "offene Kamine und Grundöfen sowie Herde und Backöfen mit bis zu 15 kW" außen vor.
Für die Umwelt
Als Tipp gibt das Umweltbundesamt, "nur trockenes und unbehandeltes Holz" im Kamin zu verbrennen, die Asche sollte nur abgekühlt und über den Hausmüll in der Restmülltonne erfolgen. Holz sei laut der Quelle "ein begrenzter Rohstoff" und vor allem "wichtiger Kohlenstoffspeicher". Daher sollte bei der Verwendung auf Nachhaltigkeit geachtet werden.
Als Rat gibt das Amt mit auf den Weg, am besten komplett auf die Nutzung von Holz zur Wärmeversorgung zu verzichten. Gesundheitliche, ökologische und klimaschützende Aspekte sprechen gegen Holz als Quelle, denn es stoße unter anderem "gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe" aus.
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Verwendete Quellen:
feuer-fuchs.de: 'Neue Kaminofenverordnung ab 2024: Das müssen Sie jetzt wissen'
Bild: 'Viele Kamin-Besitzer müssen jetzt handeln!'
Umweltbundesamt: 'Kaminofen: Auf Effizienz achten und Alternativen prüfen'