Neue Regelungen: Wer aus diesen Ländern einreist, muss in Quarantäne

Immer wieder neue Regeln, wer kommt da noch mit? Schon wieder hat die Bundesregierung neue Regelungen verkündet. Wir erklären dir, in welche Länder du nun besser nicht reisen solltest.

Ein Mann mit Maske bei einer Passkontrolle am Flughafen
© Kittikorn Nimitpara@Getty Images
Ein Mann mit Maske bei einer Passkontrolle am Flughafen

Bislang musst sich jeder, der aus einem der Virusvariantengebiete nach Deutschland einreiste, 14 Tage lang in Quarantäne begeben. Ab dem 28.7.2021 greift diese Vorgabe nicht mehr für bereits Durchgeimpfte. Nach Angaben des RKI zählt hierzu jeder, der vor mindestens zwei Wochen die zweite Dosis Impfstoff (außer bei Johnson&Johnson) erhalten hat.

Welche Regeln gelten ab dem 28. Juli 2021?

Schon wieder neue Regeln! Damit du nicht komplett verwirrt bist, findest du hier nochmal die Bestimmungen, die ab dem heutigen Tag gelten.

Risikogebiet

Bei einer Rückkehr aus einem als Risikogebiet eingestuften Landes, muss sich der Reisende entweder zehn Tage lang in Quarantäne begeben oder einen Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder eines Genesenenscheins nachlegen. Ansonsten reicht aber auch die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses. Dieses muss aber spätestens bis 48 Stunden nach der Ankunft vorgelegt werden.

Hochinzidenzgebiet

Bei einer Heimreise aus einem Hochinzidenzgebiet sieht es schon anders aus. Hier muss entweder der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder eines Genesenenscheins erfolgen. Alternativ kann aber auch ein negativer Test bereitgestellt werden - jedoch erst nach fünf Tagen in Quarantäne. Ansonsten heißt es: 10 Tage Isolation.

Hier droht den meisten die Quarantäne

Doch in manchen Ländern reicht es nach wie vor nicht, einfach nur geimpft oder genesen zu sein. Hierzu zählen derzeit Brasilien, Namibia und Südafrika. So droht jedem, der aus einem Virusvariantengebiet einreist undnicht bereits durchgeimpft ist und einen negativen Test vorlegen kann, eine Quarantäne von ganzen 14 Tagen. Ein Genesenen- oder Impfnachweis alleine führt um diese Quarantäne also nicht herum.

Übrigens: Wenn während der Quarantäne das Reiseland zurückgestuft wird, gelten jedoch unmittelbar die Regeln des zurückgestuften Gebiets. Kleine Erinnerung: Egal, wohin die Reise ging: Bei Einreise muss eine digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden.

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